Bauprojekt Wilhelmshöfe: Wurde die Erhaltungssatzung Nr. 29 Seckbach in ausreichen-dem Maße berücksichtigt?
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Erhaltungssatzung Nr. 29 Seckbach in ausreichen-dem Maße berücksichtigt? Vorgang: M 62/06 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie die Bauaufsicht zu der Aussage kommt, bei der Entscheidung über den Bauantrag zu dem Bauprojekt Wilhelmshöfe sei die Erhaltungssatzung Nr. 29 Seckbach berücksichtigt worden? Insbesondere die Nicht-Einhaltung der, in den Teilbereichen 2 und 3 der Erhaltungssatzung Nr. 29, beschriebenen Merkmale bedarf einer detaillierten Erläuterung. Begründung: In ihrem Antwortschreiben an den Ortsbeirat 11 vom 03.09.2019 führt die Bauaufsicht u. a. aus, dass bei der Entscheidung über den Bauantrag selbstverständlich die Erhaltungssatzung Nr. 29 berücksichtigt worden sei. Eine ausführliche Erläuterung bzw. Begründung dieser Entscheidung wurde allerdings nicht gegeben. Im Teilbereich 2 der Erhaltungssatzung sind 1-2 Geschosse und im Teilbereich 3 2-3 Geschosse als herausragende Merkmale beschrieben. Weitere Merkmale für beide Teilbereiche sind u. a. kein Drempel (Kniestock), ein Satteldach sowie ein niedriger Sockel. Bei dem besagten Bauprojekt sind diese Merkmale nicht zu finden.
Inhalt
Antrag vom 18.11.2019, OF 636/11
Betreff: Bauprojekt Wilhelmshöfe: Wurde die Erhaltungssatzung Nr. 29 Seckbach in ausreichen-dem Maße berücksichtigt? Vorgang: M 62/06 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie die Bauaufsicht zu der Aussage kommt, bei der Entscheidung über den Bauantrag zu dem Bauprojekt Wilhelmshöfe sei die Erhaltungssatzung Nr. 29 Seckbach berücksichtigt worden? Insbesondere die Nicht-Einhaltung der, in den Teilbereichen 2 und 3 der Erhaltungssatzung Nr. 29, beschriebenen Merkmale bedarf einer detaillierten Erläuterung.
Begründung: In ihrem Antwortschreiben an den Ortsbeirat 11 vom 03.09.2019 führt die Bauaufsicht u. a. aus, dass bei der Entscheidung über den Bauantrag selbstverständlich die Erhaltungssatzung Nr. 29 berücksichtigt worden sei. Eine ausführliche Erläuterung bzw. Begründung dieser Entscheidung wurde allerdings nicht gegeben. Im Teilbereich 2 der Erhaltungssatzung sind 1-2 Geschosse und im Teilbereich 3 2-3 Geschosse als herausragende Merkmale beschrieben. Weitere Merkmale für beide Teilbereiche sind u. a. kein Drempel (Kniestock), ein Satteldach sowie ein niedriger Sockel. Bei dem besagten Bauprojekt sind diese Merkmale nicht zu finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2019Sie sind hierOFOF 636/11Bauprojekt Wilhelmshöfe: Wurde die Erhaltungssatzung Nr. 29 Seckbach in ausreichen-dem Maße berücksichtigt?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 2. Dezember 2019VV 1503Bauprojekt Wilhelmshöfe: Wurde die Erhaltungssatzung Nr. 29 Seckbach in ausreichendem Maße berücksichtigt?Anfrage
- 3. April 2020Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 675Bauprojekt Wilhelmshöfe: Wurde die Erhaltungssatzung Nr. 29 Seckbach in ausreichendem Maße berücksichtigt?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme