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Bauprojekt Wilhelmshöfe: Wurde die Erhaltungssatzung Nr. 29 Seckbach in ausreichendem Maße berücksichtigt?

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Berücksichtigung der Erhaltungssatzung Nr. 29 im Bauprojekt Wilhelmshöfe. Es wird festgestellt, dass die Erhaltungssatzung eher auf die Stadtgestaltung abzielt und nicht das Maß der baulichen Nutzung definiert. Die beantragten Bauten entsprechen den Vorgaben der Erhaltungssatzung.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Erhaltungssatzung Nr. 29 zeigt in ihrer Darstellung der Teilgebiete ein stark deskriptives Vorgehen. Es wird beschrieben, was im Umfeld an Bauformen bestimmend ist, und diese Merkmale werden als Vorgabe für die neu beantragten Bauten festgesetzt. Wie auch die Beschreibung des Teilgebietes 2 als "Gemischte Baustruktur" bereits nahelegt, ist hier keine absolute Identität der Gestaltmerkmale bei allen Bauten gegeben, sondern es sind Unterschiede zum Beispiel bereits zwischen der Bebauung in erster und der in zweiter Reihe festzustellen. Die Festlegungen der Erhaltungssatzung stellen zudem eher auf die Stadtgestaltung ab, als dass sie das Maß der baulichen Nutzung definieren könnten. Das Maß der Nutzung leitet sich hinsichtlich der Zulässigkeit von Bauwerken in nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilenden Bereichen aus der direkten Umgebung ab. Wenn das Ziel der Stadt gewesen wäre, die Geschossigkeit abschließend festzulegen, wäre das Mittel der Wahl nicht die Erhaltungssatzung in Ergänzung durch § 34 BauGB, sondern ein Bebauungsplan gewesen. Die bei dem Bauprojekt Wilhelmshöfe beantragten Bauten sind ohne Drempel ausgebildet, wie es die Erhaltungssatzung darlegt. Die geneigten Dächer erfüllen das Kriterium des Satteldachs, auch wenn sie in der Unterform des Mansarddachs beantragt sind, zumal solche auch im Umfeld mehrfach bestehen und dies insofern nicht untypisch für die Bebauung des Geltungsbereichs der beiden genannten Teilgebiete ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. November 2019OFOF 636/11Bauprojekt Wilhelmshöfe: Wurde die Erhaltungssatzung Nr. 29 Seckbach in ausreichen-dem Maße berücksichtigt?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 2. Dezember 2019VV 1503Bauprojekt Wilhelmshöfe: Wurde die Erhaltungssatzung Nr. 29 Seckbach in ausreichendem Maße berücksichtigt?Anfrage
  3. 3. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 675Bauprojekt Wilhelmshöfe: Wurde die Erhaltungssatzung Nr. 29 Seckbach in ausreichendem Maße berücksichtigt?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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