Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schloßhecke
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
B 202: Wie sich aus dem Antwortschreiben des Planungsdezernates vom 07.12.1998 zur damaligen M176 von 1998 ergibt, ist für die Fläche hinter der Evangelischen Gemeinde und der Kindertagesstätte eine Wohnbebauung geplant. In diesem sensiblen Gebiet (fehlende Parkplätze, kritische Verkehrsanbindung) ist eine Wohnbebauung ohne entsprechende planungsrechtliche Vorgaben nicht sinnvoll. Deshalb sollte das Bebauungsplanverfahren Nr. 202 fortgeführt werden. B 491: Hierbei handelt es sich um das ehemalige Gelände der US-Army, welches in mittlerer Zukunft eine andere gewerbliche Nutzung erhalten wird. Ein Bebauungsplan wird dafür notwendig sein. B 541: Die politische Diskussion der zurückliegenden Jahre hat gezeigt, dass gerade für den Ortskern Hausen ein Bebauungsplan erforderlich ist. B 542: Die Verhältnisse im Bereich Eschborner Landstraße / Friedrich-Kahl-Straße sind sehr ungeordnet und lassen eine Planungssicherheit vermissen. Deshalb ist auch hierfür ein Bebauungsplan hilfreich. B548: Die Gegend um die Mühlwiesenstraße zeichnet sich bereits heute durch eine gravierende Parkplatznot aus. Darüber hinaus macht auch die Beibehaltung eines einheitlichen Erscheinungsbildes einen Bebauungsplan zwingend erforderlich.
Inhalt
Antrag vom 10.11.2009, OF 623/7
Betreff:
Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schloßhecke
Keine Einstellung folgender Bebauungspläne
Der Magistrat wird gebeten, folgende Bebauungspläne weiterhin mit Priorität zu bearbeiten:
B 202, Kollwitzstraße,
B 491, westlich Gaugrafenstraße,
B 541, Ortskern Hausen,
B 542, Eschborner Landstraße / Friedrich-Kahl-Straße,
B 548, Mühlwiesenstraße.
Begründung:
B 202:
Wie sich aus dem Antwortschreiben des Planungsdezernates vom 07.12.1998 zur damaligen M176 von 1998 ergibt, ist für die Fläche hinter der Evangelischen Gemeinde und der Kindertagesstätte eine Wohnbebauung geplant. In diesem sensiblen Gebiet (fehlende Parkplätze, kritische Verkehrsanbindung) ist eine Wohnbebauung ohne entsprechende planungsrechtliche Vorgaben nicht sinnvoll. Deshalb sollte das Bebauungsplanverfahren Nr. 202 fortgeführt werden.
B 491:
Hierbei handelt es sich um das ehemalige Gelände der US-Army, welches in mittlerer Zukunft eine andere gewerbliche Nutzung erhalten wird. Ein Bebauungsplan wird dafür notwendig sein.
B 541:
Die politische Diskussion der zurückliegenden Jahre hat gezeigt, dass gerade für den Ortskern Hausen ein Bebauungsplan erforderlich ist.
B 542:
Die Verhältnisse im Bereich Eschborner Landstraße / Friedrich-Kahl-Straße sind sehr ungeordnet und lassen eine Planungssicherheit vermissen. Deshalb ist auch hierfür ein Bebauungsplan hilfreich.
B548:
Die Gegend um die Mühlwiesenstraße zeichnet sich bereits heute durch eine gravierende Parkplatznot aus. Darüber hinaus macht auch die Beibehaltung eines einheitlichen Erscheinungsbildes einen Bebauungsplan zwingend erforderlich.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2009Sie sind hierOFOF 623/7Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die SchloßheckeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. November 2009OMOM 3765Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die SchloßheckeDirektanregung
- 9. Februar 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 305Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die SchloßheckeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 SPD zu 2. zu 1) FDP und REP gegen FARBECHTE (=Annahme) bei Enthaltung CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER und Jourdan zu 2) Einstimmige Annahme zu 3) CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen FARBECHTE (=Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und Jourdan zu 4) FARBECHTE und GRÜNE bei Enthaltung CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Jourdan zu 5) CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen FARBECHTE (=Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und Jourdan zu 3. CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Jourdan gegen FARBECHTE (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD