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Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schloßhecke

Vorlagentyp: OFCDU
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

B 202: Wie sich aus dem Antwortschreiben des Planungsdezernates vom 07.12.1998 zur damaligen M176 von 1998 ergibt, ist für die Fläche hinter der Evangelischen Gemeinde und der Kindertagesstätte eine Wohnbebauung geplant. In diesem sensiblen Gebiet (fehlende Parkplätze, kritische Verkehrsanbindung) ist eine Wohnbebauung ohne entsprechende planungsrechtliche Vorgaben nicht sinnvoll. Deshalb sollte das Bebauungsplanverfahren Nr. 202 fortgeführt werden. B 491: Hierbei handelt es sich um das ehemalige Gelände der US-Army, welches in mittlerer Zukunft eine andere gewerbliche Nutzung erhalten wird. Ein Bebauungsplan wird dafür notwendig sein. B 541: Die politische Diskussion der zurückliegenden Jahre hat gezeigt, dass gerade für den Ortskern Hausen ein Bebauungsplan erforderlich ist. B 542: Die Verhältnisse im Bereich Eschborner Landstraße / Friedrich-Kahl-Straße sind sehr ungeordnet und lassen eine Planungssicherheit vermissen. Deshalb ist auch hierfür ein Bebauungsplan hilfreich. B548: Die Gegend um die Mühlwiesenstraße zeichnet sich bereits heute durch eine gravierende Parkplatznot aus. Darüber hinaus macht auch die Beibehaltung eines einheitlichen Erscheinungsbildes einen Bebauungsplan zwingend erforderlich.

Inhalt

Antrag vom 10.11.2009, OF 623/7

Betreff:

Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schloßhecke

Keine Einstellung folgender Bebauungspläne

Der Magistrat wird gebeten, folgende Bebauungspläne weiterhin mit Priorität zu bearbeiten:

B 202, Kollwitzstraße,

B 491, westlich Gaugrafenstraße,

B 541, Ortskern Hausen,

B 542, Eschborner Landstraße / Friedrich-Kahl-Straße,

B 548, Mühlwiesenstraße.

Begründung:

B 202:

Wie sich aus dem Antwortschreiben des Planungsdezernates vom 07.12.1998 zur damaligen M176 von 1998 ergibt, ist für die Fläche hinter der Evangelischen Gemeinde und der Kindertagesstätte eine Wohnbebauung geplant. In diesem sensiblen Gebiet (fehlende Parkplätze, kritische Verkehrsanbindung) ist eine Wohnbebauung ohne entsprechende planungsrechtliche Vorgaben nicht sinnvoll. Deshalb sollte das Bebauungsplanverfahren Nr. 202 fortgeführt werden.

B 491:

Hierbei handelt es sich um das ehemalige Gelände der US-Army, welches in mittlerer Zukunft eine andere gewerbliche Nutzung erhalten wird. Ein Bebauungsplan wird dafür notwendig sein.

B 541:

Die politische Diskussion der zurückliegenden Jahre hat gezeigt, dass gerade für den Ortskern Hausen ein Bebauungsplan erforderlich ist.

B 542:

Die Verhältnisse im Bereich Eschborner Landstraße / Friedrich-Kahl-Straße sind sehr ungeordnet und lassen eine Planungssicherheit vermissen. Deshalb ist auch hierfür ein Bebauungsplan hilfreich.

B548:

Die Gegend um die Mühlwiesenstraße zeichnet sich bereits heute durch eine gravierende Parkplatznot aus. Darüber hinaus macht auch die Beibehaltung eines einheitlichen Erscheinungsbildes einen Bebauungsplan zwingend erforderlich.

Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873 Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2009Sie sind hier
    OFOF 623/7Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schloßhecke
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. November 2009OMOM 3765Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die SchloßheckeDirektanregung
  3. 9. Februar 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 305Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die SchloßheckeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 38 · 24.11.2009
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung OA 1027 2009 Anregung an den Magistrat OM 3765 2009 1. Die Vorlage B 873 dient unter Hinweis auf OA 1027 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 620/7 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1.) Für den Ortskern von Praunheim wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der die Bebauung des Geländes der Praunheimer Werkstätten regelt. 2.) Der Bebauungsplan 742 (Lorscher Straße Freizeitgärten) wird mit hoher Priorität bearbeitet. 3. Die Vorlage OF 623/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
FDPREP
Ablehnung:
Farbechte
Enthaltung:
1 SPDCDUSPDGrüneFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDFDPFreie WählerREP3 SPDGrüne
Ablehnung:
Farbechte
Enthaltung:
Grüne1 SPD
zu 4)
Zustimmung:
FarbechteGrüne
Enthaltung:
CDUSPDFDPFreie WählerREP
zu 5)
Zustimmung:
CDU3 SPDGrüneFDPFreie WählerREP
Ablehnung:
Farbechte
Enthaltung:
1 SPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 SPD zu 2. zu 1) FDP und REP gegen FARBECHTE (=Annahme) bei Enthaltung CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER und Jourdan zu 2) Einstimmige Annahme zu 3) CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen FARBECHTE (=Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und Jourdan zu 4) FARBECHTE und GRÜNE bei Enthaltung CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Jourdan zu 5) CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen FARBECHTE (=Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und Jourdan zu 3. CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Jourdan gegen FARBECHTE (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD

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