Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür Lärmschutz
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, den Ausbau der Autobahn A5 abzulehnen und stattdessen den Lärmschutz für Anwohner*innen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verstärken. Dies geschieht im Interesse des Umweltschutzes und der Lebensqualität der Bevölkerung, die unter Lärmbelastungen leidet.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen,
die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der geplante Ausbau der Autobahn A 5 zwischen Goldstein/Niederrad und dem Bad Homburger Kreuz wird abgelehnt.
- Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der Ausbau der A 5 nicht in den neu zu erstellenden Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 aufgenommen wird und nicht als vordringliche Maßnahme im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 weiterverfolgt wird.
Vielmehr sollte der Lärmschutz für Anwohner*innen der betroffenen Streckenabschnitte überprüft und erforderlichenfalls verstärkt bzw. sichergestellt werden.
Falls notwendig, ist eine Klage gegen den geplanten Autobahnausbau und den fehlenden Lärmschutz zu führen, um die Bürger*innen vor den Belastungen zu schützen, die der Autobahnausbau nach sich zöge.
Begründung
Soweit sich in der aktuellen Diskussion zur BAB 5 einzelne Frankfurter Stadtpolitiker kritiklos für einen Ausbau zu einer zehnspurigen Autobahn aussprechen hält der Ortsbeirat dies für falsch. Der Ortsbeirat-2 hält zudem die Annahme, der Verkehr drohe ohne einen Ausbau "zusammenzubrechen" für willkürlich aus der Luft gegriffen und geht dagegen vielmehr davon aus, dass im Interesse von Anwohnern und Umweltschutz auf den Ausbau der A5 auf dann zehn Fahrspuren verzichtet werden muss. Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und damit der Zunahme von Fahrzeugbewegungen noch zunehmen würde. Außerdem verträgt sich eine Zunahme des Autoverkehrs, der 1/4 aller Umweltbelastungen bundesweit ausmacht, nicht mit dem Klimaschutzgedanken. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich dem Ziel der CO2 Neutralität selbst verpflichtet. Hierzu hat auch das Bundesverfassungsgericht der Politik einen klaren Auftrag erteilt. Der aktuell gültige Bundesverkehrswegeplan 2030 basiert auf veralteten Erkenntnissen und Erhebungen und muss an die geänderten Gegebenheiten und Realitäten - wie Klimawandel, veränderte Arbeitswelten, Verlagerung des Güterlastverkehrs auf die Schiene und geänderte Lebensgewohnheiten (Verzicht auf den Zweitwagen oder das eigenes Auto) - angepasst und entsprechend geändert werden (s. Dialogverfahren, angestoßen von Minister Wissing (FAZ Wirtschaft vom 27.02.2023)).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2023Sie sind hierOFOF 622/2Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür LärmschutzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. März 2023OAOA 339Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür LärmschutzAnregung
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 2230Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür LärmschutzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP und bei Abwesenheit 1 LINKE.