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Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür Lärmschutz

Vorlagentyp: STMagistrat
34 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat spricht sich gegen den Ausbau der A 5 aus und fordert stattdessen Lärmschutzmaßnahmen. Dies geschieht im Rahmen der Verkehrswende, um die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern. Die ablehnende Haltung wird in die Gesamtbetrachtung durch das Bundesministerium einfließen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Magistrat hat gegenüber dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr die grundsätzlich ablehnende Haltung zu einem 10-streifigen Ausbau der A 5 zum Ausdruck gebracht. Für den faktisch bereits 8-streifig befahrenen Abschnitt zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz ist zu einem entsprechenden regulären Ausbau Zustimmung signalisiert worden, damit durch die Autobahn GmbH der dringend erforderliche Lärmschutz verpflichtend errichtet wird. Zu
  2. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat zugesagt, die ablehnende Haltung der Stadt Frankfurt am Main in eine Gesamtbetrachtung aller Aspekte einbeziehen zu wollen. Der Magistrat hat aber keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung der Bundesregierung zu den Ergebnissen der laufenden Bedarfsplanüberprüfung. Maßgeblich ist letztlich die Entscheidung des Deutschen Bundestages im Rahmen einer Novellierung des Fernstraßenausbaugesetzes.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. März 2023OFOF 622/2Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür LärmschutzOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. März 2023OAOA 339Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür LärmschutzAnregung
  3. 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 Wochen
    STST 2230Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür Lärmschutz
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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