Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür Lärmschutz
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 2 schlägt vor, den Ausbau der BAB 5 zwischen Goldstein/Niederrad und dem Bad Homburger Kreuz abzulehnen und stattdessen den Lärmschutz für Anwohner zu überprüfen und gegebenenfalls zu verstärken. Dies geschieht im Kontext der aktuellen Diskussion um den Verkehr und den Klimaschutz, um die Lebensqualität der Bürger zu schützen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
- Der geplante Ausbau der BAB 5 zwischen Goldstein/Niederrad und dem Bad Homburger Kreuz wird abgelehnt.
- Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der Ausbau der BAB 5 nicht in den neu zu erstellenden Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 aufgenommen wird und nicht als vordringliche Maßnahme im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 weiterverfolgt wird. Vielmehr sollte der Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Streckenabschnitte überprüft und erforderlichenfalls verstärkt bzw. sichergestellt werden. Falls notwendig, ist eine Klage gegen den geplanten Autobahnausbau und den fehlenden Lärmschutz zu führen, um die Bürgerinnen und Bürger vor den Belastungen zu schützen, die der Autobahnausbau nach sich zöge.
Begründung
Soweit sich in der aktuellen Diskussion zur BAB 5 einzelne Frankfurter Stadtpolitiker kritiklos für einen Ausbau zu einer zehnspurigen Autobahn aussprechen, hält der Ortsbeirat dies für falsch. Der Ortsbeirat 2 hält zudem die Annahme, der Verkehr drohe ohne einen Ausbau "zusammenzubrechen" für willkürlich aus der Luft gegriffen und geht dagegen vielmehr davon aus, dass im Interesse von Anwohnern und Umweltschutz auf den Ausbau der BAB 5 auf dann zehn Fahrspuren verzichtet werden muss. Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und damit der Zunahme von Fahrzeugbewegungen noch zunehmen würde. Außerdem verträgt sich eine Zunahme des Autoverkehrs, der ein Viertel aller Umweltbelastungen bundesweit ausmacht, nicht mit dem Klimaschutzgedanken. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich dem Ziel der CO2-Neutralität selbst verpflichtet. Hierzu hat auch das Bundesverfassungsgericht der Politik einen klaren Auftrag erteilt. Der aktuell gültige Bundesverkehrswegeplan 2030 basiert auf veralteten Erkenntnissen und Erhebungen und muss an die geänderten Gegebenheiten und Realitäten - wie Klimawandel, veränderte Arbeitswelten, Verlagerung des Güterlastverkehrs auf die Schiene und geänderte Lebensgewohnheiten (Verzicht auf den Zweitwagen oder das eigenes Auto) - angepasst und entsprechend geändert werden (siehe Dialogverfahren, angestoßen von Minister Wissing, FAZ Wirtschaft vom 27.02.2023).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2023OFOF 622/2Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür LärmschutzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. März 2023Sie sind hierOAOA 339Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür LärmschutzAnregung
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 2230Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür LärmschutzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme