Lichtsignalanlage in der Haenischstraße
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Neues zu Schäfflestraße per E-MailBegründung
Haenischstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: An der Lichtsignalanlage in der Haenischstraße ein gelbblinkendes Warnlicht anzubringen, das auf den Fußgängerüberweg am Erlenbruch hinweist. Ebenso sind Warnlichter aus der Gegenrichtung - Schäfflestraße auf den Erlenbruch zu installieren. Begründung: Der Fußgängerbereich auf dem Erlenbruch ist jeweils weit entfernt von den Lichtsignalanlagen in der Haenisch- und Schäfflestraße und wird daher von Autos häufig übersehen. Da hier besonders viele Kinder queren, die sich auf dem Schulweg befinden, ist es notwendig die Sicherheit für FußgängerInnen zu erhöhen.
Inhalt
Antrag vom 30.08.2019, OF 605/11
Betreff: Lichtsignalanlage in der Haenischstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: An der Lichtsignalanlage in der Haenischstraße ein gelbblinkendes Warnlicht anzubringen, das auf den Fußgängerüberweg am Erlenbruch hinweist. Ebenso sind Warnlichter aus der Gegenrichtung - Schäfflestraße auf den Erlenbruch zu installieren.
Begründung: Der Fußgängerbereich auf dem Erlenbruch ist jeweils weit entfernt von den Lichtsignalanlagen in der Haenisch- und Schäfflestraße und wird daher von Autos häufig übersehen. Da hier besonders viele Kinder queren, die sich auf dem Schulweg befinden, ist es notwendig die Sicherheit für FußgängerInnen zu erhöhen.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2019Sie sind hierOFOF 605/11Lichtsignalanlage in der HaenischstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, FDP
- 16. September 2019OMOM 5107Lichtsignalanlage in der HaenischstraßeDirektanregung
- 16. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2330Lichtsignalanlage in der HaenischstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme