Zwischenberichte und Berichte - Qualität der Antworten des Magistrats an den Ortsbeirat, hier: B135 Gallusviertel - Europaviertel: Ein gutes Miteinander…
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Zwischenberichte und Berichte - Qualität der Antworten des Magistrats an den Ortsbeirat, hier: B135 Gallusviertel - Europaviertel: Ein gutes Miteinander entwickeln, hier: Östliches Gallusviertel, Gebiet Kölner Straße/Frankenallee
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zunehmend hat sich "eingeschlichen", z. T. jahrelang ein Anliegen zu verschleppen, in dem Zwischenberichte mit Aussagen wie "gegenüber dem Sachstand vom . . hat sich nichts verändert", ". . konnte innerhalb der Frist nicht geklärt werden", "Voruntersuchungen konnten noch nicht abgeschlossen werden" etc vorgelegt werden. In vielen Fällen ist nicht einsehbar, warum das spezielle Anliegen Monate oder Jahre zur Klärung und/oder Beurteilung/Umsetzung benötigt. Hier entsteht häufig der Eindruck, dass "ungeliebte" Anliegen bewusst zeitlich verzögert werden sollen. Wenn z. B. Gespräche mit Dritten notwendig sind, um Anliegen zu klären, genügt es keineswegs, dem Ortsbeirat mitzuteilen, dass Gespräche stattfinden - vor allem, wenn danach gefragt wird, was in einer Sache unternommen wird. Hier ist es sehr wohl interessant, zu wissen, welche Themen die Gesprächsbeteiligten "auf der Tagesordnung haben". Antworten aus dem Magistrat kommen aus den zuständigen Fachämtern, wo vorausgesetzt wird, dass Fachleute des Gebietes, die über Fachkenntnisse und Fachvokabular verfügen, mit der Abfassung der Stellungnahmen befasst sind. Kein Ortsbeirat und keine Ortsbeirätin ist in der Lage, sich fachlich in allen Bereichen, die die Verwaltung einer Stadt betreffen, so sachkundig zu machen, wie eine jeweils ausgebildete Person. Ergebnisse, die nicht verstanden werden, können dann von den Mitgliedern des Ortsbeirates nicht beurteilt werden - sollen jedoch zur Kenntnis genommen werden. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.02.2003, B 135 Zuständige Ortsbeiräte: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2003, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 1249 2003
- Die Vorlage B 135 wird zurückgewiesen.
- Die Vorlage OF 588/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz für das letzte Wort "schützen" das Wort "bewahren" eingefügt wird. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 19.03.2003, OF 588/1
Betreff:
Zwischenberichte und Berichte - Qualität der Antworten des Magistrats an den Ortsbeirat, hier: B135 Gallusviertel - Europaviertel: Ein gutes Miteinander entwickeln, hier: Östliches Gallusviertel, Gebiet Kölner Straße/Frankenallee
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge vor dem Hintergrund des nachfolgenden Sachverhalts beschließen:
Am 19.09.2000 - vor nunmehr mehr als 2,5 Jahren - hat der Ortsbeirat 1 diverse Maßnahmen zum Schutz des Gebietes Günderrodestraße / Emser Brücke - Südgrenze künftiges Europaviertel / Kölner Straße - Güterplatz - Mainzer Landstraße angeregt, um das Gebiet "im Schatten der Entwicklung des Europaviertels" vor ungeplanten und ungewollten Veränderungen zu schützen.
Seit nunmehr 2,5 Jahren ist das o. g. Gebiet zunehmendem Veränderungsdruck unterworfen. Im Sinne der am 19.09.2000 angeregten Maßnahmen, die von der Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat zur Erledigung weiter geleitet wurden, ist bisher nicht geschehen. Außer der Abfassung nichts sagenden Zwischenberichte hat das zuständige Fachamt nichts unternommen.
Bei weiterer Verschleppung des Vorhabens ist absehbar, dass es irgendwann keinen Sinn mehr macht, die Maßnahmen umzusetzen, da sich die Verhältnisse aufgrund der Untätigkeit des Magistrats bereits geändert haben. Der Ortsbeirat betrachtet dies als einen Boykott des politischen Willens der demokratisch gewählten Gremien dieser Stadt - dem Ortsbeirat und der Stadtverordnetenversammlung.
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen:
- dass die Bearbeitung der OA1601 vom 19.09.2000 unverzüglich erfolgt;
Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, sowohl für OA1601 als auch grundsätzlich alle Anfragen und Anregungen des Ortsbeirates betreffend:
- dass Stellungnahmen und Berichte im Rahmen der Fristen oder im kürzest möglichen Zeitraum abgegeben werden und die zunehmend ausufernde Strategie, vor Ablauf der geschäftsordnungsmäßigen Frist(en) nichts sagende Zwischenberichte abzugeben, gestoppt wird; auch wenn noch kein endgültiges Ergebnis vorliegt, muss ein aussagekräftiger Zwischenbericht vorgelegt werden (siehe auch B 219 vom 21.03.2003);
- dass Antworten in den Berichten auch tatsächlich Informationen vermitteln, so dass auf Fragen danach, was getan wird, in dem Fall, in dem Dritte beteiligt sind, nicht einfach darauf verwiesen wird, dass es Kontakt gibt, sondern dass beteiligte Stellen, Zwischenergebnisse von Gesprächen etc. mitgeteilt werden; dass Stellungnahmen so erfolgen, Ergebnisse so vermittelt werden, dass auch Nicht-Fachleute sie nachvollziehen und beurteilen können.
Begründung:
Zunehmend hat sich "eingeschlichen", z. T. jahrelang ein Anliegen zu verschleppen, in dem Zwischenberichte mit Aussagen wie "gegenüber dem Sachstand vom . . hat sich nichts verändert", ". . konnte innerhalb der Frist nicht geklärt werden", "Voruntersuchungen konnten noch nicht abgeschlossen werden" etc vorgelegt werden. In vielen Fällen ist nicht einsehbar, warum das spezielle Anliegen Monate oder Jahre zur Klärung und/oder Beurteilung/Umsetzung benötigt.
Hier entsteht häufig der Eindruck, dass "ungeliebte" Anliegen bewusst zeitlich verzögert werden sollen.
Wenn z. B. Gespräche mit Dritten notwendig sind, um Anliegen zu klären, genügt es keineswegs, dem Ortsbeirat mitzuteilen, dass Gespräche stattfinden - vor allem, wenn danach gefragt wird, was in einer Sache unternommen wird. Hier ist es sehr wohl interessant, zu wissen, welche Themen die Gesprächsbeteiligten "auf der Tagesordnung haben".
Antworten aus dem Magistrat kommen aus den zuständigen Fachämtern, wo vorausgesetzt wird, dass Fachleute des Gebietes, die über Fachkenntnisse und Fachvokabular verfügen, mit der Abfassung der Stellungnahmen befasst sind. Kein Ortsbeirat und keine Ortsbeirätin ist in der Lage, sich fachlich in allen Bereichen, die die Verwaltung einer Stadt betreffen, so sachkundig zu machen, wie eine jeweils ausgebildete Person. Ergebnisse, die nicht verstanden werden, können dann von den Mitgliedern des Ortsbeirates nicht beurteilt werden - sollen jedoch zur Kenntnis genommen werden.
Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.02.2003, B 135 Zuständige Ortsbeiräte: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2003BB 135Gallusviertel-Euopaviertel: Ein gutes Miteinander entwickeln hier: Östliches Gallusviertel, Gebiet Kölner Straße/FrankenalleeMagistratsbericht
- 19. März 2003Sie sind hierOFOF 588/1Zwischenberichte und Berichte - Qualität der Antworten des Magistrats an den Ortsbeirat, hier: B135 Gallusviertel - Europaviertel: Ein gutes Miteinander entwickeln, hier: Östliches Gallusviertel, Gebiet Kölner Straße/FrankenalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. April 2003OAOA 1249Zwischenberichte und Berichte - Qualität der Antworten des Magistrats an den Ortsbeirat hier: Gallusviertel - Europaviertel: Ein gutes Miteinander entwickeln Östliches Gallusviertel, Gebiet Kölner Straße/Frankenallee Bericht des Magistrats vom 17.02.2003,Anregung
- 18. August 2003STST 1070Zebrastreifen in der GerlachstraßeStellungnahme
- 22. August 2005Antwort des Magistrats · nach 131 WochenBB 557Gallusviertel-Europaviertel: Ein gutes Miteinander entwickeln hier: östliches Gallusviertel Gebiet Kölner Straße/FrankenalleeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme