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Standplätze für Kleinzirkus?

Vorlagentyp: OFGRÜNE
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Begründung

Viel zu oft ist ist von Unregelmäßigkeiten zu hören, wenn sich Kleinzirkusse auf städtische Liegenschaften stellen. Da wird anscheinend öfter mal ohne Genehmigung der Platz besetzt und "vergessen", bei der Abreise Müll und Mist ordnungsgemäß zu entsorgen. Auch die Grünanlagen müssen dann wohl nicht selten wieder mit einigen Kosten auf Vordermann gebracht werden. Nun hatte diesmal, im vergangenen Sommer, auch in Alt-Heddernheim ein Klein-Zirkus Station gemacht (auf der Wiese Heddernheimer Landstr./Alexander Riese Weg/ unterhalb der Maybachbrücke). Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Lag zur Benutzung dieser Wiese eine Genehmigung vor? Wenn ja,warum wurde dieses Grundstück bereitgestellt? Wenn nein, warum wurde nicht dagegen vorgegangen?
  2. Gibt es im Ortsbezirk 8 ausgewiesene Liegenschaften, auf denen Kleinzirkusse temporär ihren Geschäften nachgehen dürfen? Wenn ja, gibt es eine maximale Aufenthaltsdauer für den jeweiligen Standort ? Werden die wieder freigewordenen Flächen nach der Abreise zeitnah kontrolliert? Werden eventuell angefallene Müllentsorgungskosten und und Kosten zur Wiederherstellung der Grünflächen dem Verursacher in Rechnung gestellt?
  3. Sind städtische Flächen an privat verpachtet - dürfen dann diese Pächter die Flächen an Kleinzirkusse zeitweise weitergeben? Begründung: Unsere Grünflächen sind ein wertvolles Gut. Alle sollten sich bei deren Benutzung an Recht und Gesetz halten müssen. Da darf auch für Kleinzirkusse kein Auge zugedrückt werden. Dieser subjektive Eindruck von städtischem Handeln besteht zurzeit.

Inhalt

Antrag vom 23.10.2014, OF 540/8

Betreff: Standplätze für Kleinzirkus? Viel zu oft ist ist von Unregelmäßigkeiten zu hören, wenn sich Kleinzirkusse auf städtische Liegenschaften stellen. Da wird anscheinend öfter mal ohne Genehmigung der Platz besetzt und "vergessen", bei der Abreise Müll und Mist ordnungsgemäß zu entsorgen. Auch die Grünanlagen müssen dann wohl nicht selten wieder mit einigen Kosten auf Vordermann gebracht werden. Nun hatte diesmal, im vergangenen Sommer, auch in Alt-Heddernheim ein Klein-Zirkus Station gemacht (auf der Wiese Heddernheimer Landstr./Alexander Riese Weg/ unterhalb der Maybachbrücke). Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Lag zur Benutzung dieser Wiese eine Genehmigung vor? Wenn ja,warum wurde dieses Grundstück bereitgestellt? Wenn nein, warum wurde nicht dagegen vorgegangen?
  2. Gibt es im Ortsbezirk 8 ausgewiesene Liegenschaften, auf denen Kleinzirkusse temporär ihren Geschäften nachgehen dürfen? Wenn ja, gibt es eine maximale Aufenthaltsdauer für den jeweiligen Standort ? Werden die wieder freigewordenen Flächen nach der Abreise zeitnah kontrolliert? Werden eventuell angefallene Müllentsorgungskosten und und Kosten zur Wiederherstellung der Grünflächen dem Verursacher in Rechnung gestellt?
  3. Sind städtische Flächen an privat verpachtet - dürfen dann diese Pächter die Flächen an Kleinzirkusse zeitweise weitergeben? Begründung: Unsere Grünflächen sind ein wertvolles Gut. Alle sollten sich bei deren Benutzung an Recht und Gesetz halten müssen. Da darf auch für Kleinzirkusse kein Auge zugedrückt werden. Dieser subjektive Eindruck von städtischem Handeln besteht zurzeit.Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Oktober 2014Sie sind hier
    OFOF 540/8Standplätze für Kleinzirkus?
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. November 2014VV 1169Standplätze für Kleinzirkus?Anfrage
  3. 16. März 2015Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 447Standplätze für Kleinzirkus?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 35 · 06.11.2014
TO I, TOP 22
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1169 2014 Die Vorlage OF 540/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz der Begründung entfällt und folgende Ziffer 4. angefügt wird: "Ist die Stadt Frankfurt grundsätzlich verpflichtet, in Frankfurt angemeldeten Zirkus-Unternehmern Stellflächen bereitzustellen?"

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen