Standplätze für Kleinzirkus?
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Alt-Heddernheim — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.01.2026.
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Das Heddernheimer Schloss sanieren und aufwerten13.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Planungsmittel für die Sanierung des Heddernheimer Schlosses27.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Planungsmittel für die Sanierung des Heddernheimer Schlosses10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Alt-Heddernheim per E-MailBegründung
Viel zu oft ist ist von Unregelmäßigkeiten zu hören, wenn sich Kleinzirkusse auf städtische Liegenschaften stellen. Da wird anscheinend öfter mal ohne Genehmigung der Platz besetzt und "vergessen", bei der Abreise Müll und Mist ordnungsgemäß zu entsorgen. Auch die Grünanlagen müssen dann wohl nicht selten wieder mit einigen Kosten auf Vordermann gebracht werden. Nun hatte diesmal, im vergangenen Sommer, auch in Alt-Heddernheim ein Klein-Zirkus Station gemacht (auf der Wiese Heddernheimer Landstr./Alexander Riese Weg/ unterhalb der Maybachbrücke). Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Lag zur Benutzung dieser Wiese eine Genehmigung vor? Wenn ja,warum wurde dieses Grundstück bereitgestellt? Wenn nein, warum wurde nicht dagegen vorgegangen?
- Gibt es im Ortsbezirk 8 ausgewiesene Liegenschaften, auf denen Kleinzirkusse temporär ihren Geschäften nachgehen dürfen? Wenn ja, gibt es eine maximale Aufenthaltsdauer für den jeweiligen Standort ? Werden die wieder freigewordenen Flächen nach der Abreise zeitnah kontrolliert? Werden eventuell angefallene Müllentsorgungskosten und und Kosten zur Wiederherstellung der Grünflächen dem Verursacher in Rechnung gestellt?
- Sind städtische Flächen an privat verpachtet - dürfen dann diese Pächter die Flächen an Kleinzirkusse zeitweise weitergeben? Begründung: Unsere Grünflächen sind ein wertvolles Gut. Alle sollten sich bei deren Benutzung an Recht und Gesetz halten müssen. Da darf auch für Kleinzirkusse kein Auge zugedrückt werden. Dieser subjektive Eindruck von städtischem Handeln besteht zurzeit.
Inhalt
Antrag vom 23.10.2014, OF 540/8
Betreff: Standplätze für Kleinzirkus? Viel zu oft ist ist von Unregelmäßigkeiten zu hören, wenn sich Kleinzirkusse auf städtische Liegenschaften stellen. Da wird anscheinend öfter mal ohne Genehmigung der Platz besetzt und "vergessen", bei der Abreise Müll und Mist ordnungsgemäß zu entsorgen. Auch die Grünanlagen müssen dann wohl nicht selten wieder mit einigen Kosten auf Vordermann gebracht werden. Nun hatte diesmal, im vergangenen Sommer, auch in Alt-Heddernheim ein Klein-Zirkus Station gemacht (auf der Wiese Heddernheimer Landstr./Alexander Riese Weg/ unterhalb der Maybachbrücke). Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Lag zur Benutzung dieser Wiese eine Genehmigung vor? Wenn ja,warum wurde dieses Grundstück bereitgestellt? Wenn nein, warum wurde nicht dagegen vorgegangen?
- Gibt es im Ortsbezirk 8 ausgewiesene Liegenschaften, auf denen Kleinzirkusse temporär ihren Geschäften nachgehen dürfen? Wenn ja, gibt es eine maximale Aufenthaltsdauer für den jeweiligen Standort ? Werden die wieder freigewordenen Flächen nach der Abreise zeitnah kontrolliert? Werden eventuell angefallene Müllentsorgungskosten und und Kosten zur Wiederherstellung der Grünflächen dem Verursacher in Rechnung gestellt?
- Sind städtische Flächen an privat verpachtet - dürfen dann diese Pächter die Flächen an Kleinzirkusse zeitweise weitergeben? Begründung: Unsere Grünflächen sind ein wertvolles Gut. Alle sollten sich bei deren Benutzung an Recht und Gesetz halten müssen. Da darf auch für Kleinzirkusse kein Auge zugedrückt werden. Dieser subjektive Eindruck von städtischem Handeln besteht zurzeit.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2014Sie sind hierOFOF 540/8Standplätze für Kleinzirkus?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. November 2014VV 1169Standplätze für Kleinzirkus?Anfrage
- 16. März 2015Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 447Standplätze für Kleinzirkus?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)