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Standplätze für Kleinzirkus?
Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 447
Betreff: Standplätze für Kleinzirkus? Zu
- Eine Genehmigung zur Nutzung der Wiese lag nicht vor. Der Zirkus hat sich illegal auf der Fläche angesiedelt. Es kommt immer wieder vor, dass sich Zirkusse ungenehmigt auf städtischen Flächen niederlassen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, diese Flächen räumen zu lassen. Sofern für diese Flächen öffentliches Recht gilt, könnte dies mittels einer Räumungsverfügung geschehen. Sofern die Flächen privatem Recht unterliegen, ist eine Räumungsverfügung vor dem Amtsgericht zu erwirken. In der Realität scheitert eine Räumung meist daran, dass es kein Ausweichgelände gibt, auf welches der Zirkus verbracht bzw. verwiesen werden könnte, denn ein "Platzverweis" aus dem Stadtgebiet ist nicht möglich. Weiterhin entsteht bei einer Räumung ein erheblicher logistischer Aufwand, der von der Stadt finanziert werden muss und bei den in der Regel "mittellosen" Zirkusunternehmen nicht eingetrieben werden kann. Zu
- Nein, im Ortsbezirk gibt es keine, speziell für Zirkusse ausgewiesene Liegenschaften. Derzeit steht als Standplatz für Zirkusse die Gebrüder-Hommel-Anlage und eingeschränkt für reine Kleintheateraufführungen der Marktplatz Bergen Enkheim zur Verfügung. Nach Freiwerden der Flächen werden diese von Mitarbeitern des Grünflächenamtes kontrolliert, dabei anfallende Schäden werden dokumentiert. Entstandene Schäden werden in der Regel in Rechnung gestellt. Leider werden nicht immer alle Schäden beglichen. Besonders kleine Zirkusunternehmen sind erfahrungsgemäß mittellos bzw. werden vom Sozialamt unterstützt und sind nicht in der Lage bzw. nicht willens, anfallende Kosten zu tragen. Zu
- Nein, eine Weitergabe verpachteter Flächen ist generell nicht gestattet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich hierbei um einen Kleinzirkus o. ä. handelt. Zu
- Es gibt keine rechtliche Verpflichtung Zirkusunternehmen Stellflächen bereitzustellen. Der Magistrat bemüht sich aber in Frankfurt gemeldeten Zirkusunternehmen Flächen für Gastspiele und in Einzelfällen auch zur Überwinterung Flächen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es die Flächeninanspruchnahme zu steuern und die Auswirkungen für das jeweilige Umfeld so verträglich wie möglich zu gestalten. Der Magistrat ist hierzu seit längerem auf der Suche nach geeigneten Flächen, die für Zirkusunternehmen bereitgestellt werden können, um damit die Möglichkeit zu eröffnen, die Zirkusse von allen anderen öffentlichen Flächen fernzuhalten bzw. diese dann räumen zu können. Dennoch stellt sich die Situation so dar, dass städtische Flächen immer wieder der Öffentlichkeit entzogen werden, in dem sich dort Zirkusunternehmen ohne Genehmigung niederlassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 23. Oktober 2014OFOF 540/8Standplätze für Kleinzirkus?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. November 2014VV 1169Standplätze für Kleinzirkus?Anfrage
- 16. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 447Standplätze für Kleinzirkus?Stellungnahme
- 26. August 2015OFOF 630/8Illegale Nutzung von öffentlichen (Grün-)Flächen wirksam unterbindenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab