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Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment

Vorlagentyp: OFCDU
25 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob die öffentlichen Gebäude, wie Schulen, Kindertagesstätten und Rathäuser mit entsprechendem Equipment zur Selbsthilfe bei Starkregenereignissen wie Pumpen und ggf. Luftentfeuchter ausgestattet werden können.

Begründung

Entwässerungsequipment Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob die öffentlichen Gebäude, wie Schulen, Kindertagesstätten und Rathäuser mit entsprechendem Equipment zur Selbsthilfe bei Starkregenereignissen wie Pumpen und ggf. Luftentfeuchter ausgestattet werden können. Begründung: Wie nach dem letzten Starkregen in Frankfurt am Main gezeigt hat, ist die Feuerwehr bei einer Vielzahl gefluteter Keller, verständlicherweise, völlig überfordert. Privatpersonen können sich in vorausschauender Weise um die nützlichen Geräte selbst kümmern. Wie sieht es jedoch bei den öffentlichen Gebäuden aus? Daher ist es sinnvoll, die öffentlichen Gebäude mit dem erforderlichen Equipment auszustatten, so dass die Hausmeister und/oder freiwilligen Helfer die Schäden beheben, bzw. verringern können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Mai 2024Sie sind hier
    OFOF 529/12Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. September 2024OFOF 535/12Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit EntwässerungsequipmentOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
  3. 13. September 2024OMOM 5922Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit EntwässerungsequipmentDirektanregung
  4. 18. November 2024Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1945Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit EntwässerungsequipmentStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 12
Sitzung 31 · 05.07.2024
TO I, TOP 10
Beraten
Die Vorlage OF 529/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 32 · 13.09.2024
TO I, TOP 6
Erledigt
Anregung an den Magistrat OM 5922 2024 1. Die Vorlage OF 529/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 535/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
CDUFDPVoltLinkeBFF
Ablehnung:
1 Grüne2 SPD
Enthaltung:
3 Grüne1 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP, Volt, Linke und BFF gegen 1 GRÜNE und 2 SPD (= Ablehnung); 3 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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