Fehlende Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, die ausstehenden Stellungnahmen bis zum 31.03.2023 vorzulegen, da viele Anträge seit über sechs Monaten unbeantwortet sind. Dies soll die Bearbeitung und Klärung wichtiger Anliegen des Ortsbeirates beschleunigen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, die noch immer ausstehenden Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10 nunmehr bis spätestens 31.03.2023 vorzulegen.
Begründung
Zuletzt waren immer noch elf Anträge des Ortsbeirates 10 mehr als sechs Monate nicht bearbeitet. Antrag OM 603 vom 04.10.2016 in Sachen Neubaugebieten (Planungsdezernat) ist seit mehr als sechs Jahren unbeantwortet. Leider ist unter anderem auch unser Erinnerungs-Antrag OM 168 vom 1.6.2021 noch offen. Zudem fehlen immerhin fünf Antworten zu wichtigen Schul- und Betreuungsfragen (Bildungsdezernat).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2021OFOF 51/10Ausstehende Stellungnahmen des MagistratsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. Juni 2021OMOM 168Ausstehende Stellungnahmen des MagistratsDirektanregung
- 23. Januar 2023STST 237Ausstehende Stellungnahmen des MagistratsStellungnahme
- 23. Januar 2023Sie sind hierOFOF 525/10Fehlende Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 7. Februar 2023OAOA 325Fehlende Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10Anregung
- 20. November 2023BB 442Fehlende Stellungnahmen des Magistrats gegenüber dem Ortsbeirat 10Magistratsbericht
- 15. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 163 WochenSTST 1376Weitere Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 vermeidenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme