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Die Stadtbevölkerung wächst - und mit ihr die Probleme Ausreichende Personalausstattung für das Sozialrathaus Bockenheim

Vorlagentyp: OFLINKE
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Begründung

mit ihr die Probleme Ausreichende Personalausstattung für das Sozialrathaus Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, für eine den umfangreichen Aufgaben des Jugend- und Sozialamts entsprechende ausreichende personelle Ausstattung des Sozialrathauses Bockenheim zu sorgen.
  2. Der Ortsbeirat wird zeitnah darüber informiert, die Erfüllung welcher gesetzlichen Aufgaben zurückgestellt werden muss, wenn die vom Magistrat angekündigte 20%ige Kürzung des angemeldeten Stellenbedarfs erfolgt. Begründung: Die im Jugend-und Sozialamt eingesetzten Mitarbeiter/innen sind bei zunehmendem Arbeitsaufkommen seit langem von einem andauernden Prozess organisatorischer Umstellungen betroffen. In einigen Abteilungen wurden in Anbetracht der nicht ausreichenden Arbeitskapazitäten zeitweise Prioritätenlisten eingebracht, welche Arbeiten bevorzugt zu erledigen sind/waren, wenn die ordnungsgemäße Wahrnehmung aller gesetzlichen Aufgaben als nicht mehr möglich erscheint. Im Laufe der letzten Jahre wurden nun mehrere Sozialgesetze beschlossen, die sowohl im Wirtschafts-als auch im Sozialdienst zu einer weiteren Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/innen in den Abteilungen des Jugend- und Sozialamtes geführt haben. Dazu zählen z. B. die Neufassung des Gesetzes zum Unterhaltsvorschuss (Verlängerung der Anspruchsberechtigung bis zur Volljährigkeit) und vor allem die zum
  3. Januar 2018 in Kraft getretenen zentralen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes, die eine grundlegende Umgestaltung der Arbeitsweise der SGB XII-Teams erfordern. Wurde die Ausarbeitung von Hilfeplänen bisher aufgrund der unzureichenden Personalausstattung zurückgestellt, ist sie nun zwingend erforderlich (Entwicklung eines "Gesamtplanes" gemäß § 121 Bundesteilhabegesetz) und wird erhebliche personelle Ressourcen binden. Die Sozialverwaltung will dieser Entwicklung durch weitere umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen Rechnung tragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zahl gesundheitlich eingeschränkter und behinderter Menschen mit Leistungsansprüchen nach Bundesteilhabegesetz und/oder SGB XII schon aufgrund des demografischen Wandels, aber auch der hohen Zuwanderung nach Frankfurt und der absehbaren Zunahme der Altersarmut deutlich steigen wird. Die SGB VIII-Teams (Kinder- und Jugendhilfe) sind bereits seit Jahren mit einem immer größeren Verwaltungsaufwand belastet, der den noch zu leistenden Umfang der fachlichen Arbeit stark einschränkt. Allein der für Kinderschutzfälle zuständige Bereitschaftsdienst in den Sozialrathäusern mit den damit verbundenen umfang- reichen Dokumentationspflichten belastet die Sozialdienstmitarbeiter/innen zusätzlich. Nicht zuletzt verschärfen sich die personellen Engpässe durch einen erheblichen Anteil langzeiterkrankter bzw. leistungsgeminderter Kolleg/innen. Die Überlastung der Behörde führt zu weiteren Verzögerungen bei der Bearbeitung der von den Bewohner/innen aus den Stadtteilen Westend-Süd und Bockenheim (aber auch Rödelheim und Hausen) gestellten Anträge. Bockenheim ist - neben Gallus - der kinderreichste und damit per se für die Sozialverwaltung ein besonders arbeitsintensiver Frankfurter Stadtteil. Bei der Bemessung des Personals wäre darüber hinaus dringend zu berücksichtigen, dass sich eine ganze Reihe von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften im Zuständigkeitsbereich des SRH Bockenheim befindet. Die prekäre Situation der hier untergebrachten Menschen führt zu einer intensiven Beanspruchung der sozialen Dienste in den betroffenen Stadtteilen.

Inhalt

Antrag vom 29.03.2018, OF 524/2

Betreff: Die Stadtbevölkerung wächst - und mit ihr die Probleme Ausreichende Personalausstattung für das Sozialrathaus Bockenheim

Der Ortsbeirat möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, für eine den umfangreichen Aufgaben des Jugend- und Sozialamts entsprechende ausreichende personelle Ausstattung des Sozialrathauses Bockenheim zu sorgen.
  2. Der Ortsbeirat wird zeitnah darüber informiert, die Erfüllung welcher gesetzlichen Aufgaben zurückgestellt werden muss, wenn die vom Magistrat angekündigte 20%ige Kürzung des angemeldeten Stellenbedarfs erfolgt. Begründung: Die im Jugend-und Sozialamt eingesetzten Mitarbeiter/innen sind bei zunehmendem Arbeitsaufkommen seit langem von einem andauernden Prozess organisatorischer Umstellungen betroffen. In einigen Abteilungen wurden in Anbetracht der nicht ausreichenden Arbeitskapazitäten zeitweise Prioritätenlisten eingebracht, welche Arbeiten bevorzugt zu erledigen sind/waren, wenn die ordnungsgemäße Wahrnehmung aller gesetzlichen Aufgaben als nicht mehr möglich erscheint. Im Laufe der letzten Jahre wurden nun mehrere Sozialgesetze beschlossen, die sowohl im Wirtschafts-als auch im Sozialdienst zu einer weiteren Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/innen in den Abteilungen des Jugend- und Sozialamtes geführt haben. Dazu zählen z. B. die Neufassung des Gesetzes zum Unterhaltsvorschuss (Verlängerung der Anspruchsberechtigung bis zur Volljährigkeit) und vor allem die zum
  3. Januar 2018 in Kraft getretenen zentralen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes, die eine grundlegende Umgestaltung der Arbeitsweise der SGB XII-Teams erfordern. Wurde die Ausarbeitung von Hilfeplänen bisher aufgrund der unzureichenden Personalausstattung zurückgestellt, ist sie nun zwingend erforderlich (Entwicklung eines "Gesamtplanes" gemäß § 121 Bundesteilhabegesetz) und wird erhebliche personelle Ressourcen binden. Die Sozialverwaltung will dieser Entwicklung durch weitere umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen Rechnung tragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zahl gesundheitlich eingeschränkter und behinderter Menschen mit Leistungsansprüchen nach Bundesteilhabegesetz und/oder SGB XII schon aufgrund des demografischen Wandels, aber auch der hohen Zuwanderung nach Frankfurt und der absehbaren Zunahme der Altersarmut deutlich steigen wird. Die SGB VIII-Teams (Kinder- und Jugendhilfe) sind bereits seit Jahren mit einem immer größeren Verwaltungsaufwand belastet, der den noch zu leistenden Umfang der fachlichen Arbeit stark einschränkt. Allein der für Kinderschutzfälle zuständige Bereitschaftsdienst in den Sozialrathäusern mit den damit verbundenen umfang- reichen Dokumentationspflichten belastet die Sozialdienstmitarbeiter/innen zusätzlich. Nicht zuletzt verschärfen sich die personellen Engpässe durch einen erheblichen Anteil langzeiterkrankter bzw. leistungsgeminderter Kolleg/innen. Die Überlastung der Behörde führt zu weiteren Verzögerungen bei der Bearbeitung der von den Bewohner/innen aus den Stadtteilen Westend-Süd und Bockenheim (aber auch Rödelheim und Hausen) gestellten Anträge. Bockenheim ist - neben Gallus - der kinderreichste und damit per se für die Sozialverwaltung ein besonders arbeitsintensiver Frankfurter Stadtteil. Bei der Bemessung des Personals wäre darüber hinaus dringend zu berücksichtigen, dass sich eine ganze Reihe von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften im Zuständigkeitsbereich des SRH Bockenheim befindet. Die prekäre Situation der hier untergebrachten Menschen führt zu einer intensiven Beanspruchung der sozialen Dienste in den betroffenen Stadtteilen.Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. März 2018Sie sind hier
    OFOF 524/2Die Stadtbevölkerung wächst - und mit ihr die Probleme Ausreichende Personalausstattung für das Sozialrathaus Bockenheim
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 16. April 2018OMOM 3030Die Stadtbevölkerung wächst - und mit ihr die Probleme Ausreichende Personalausstattung für das Sozialrathaus BockenheimDirektanregung
  3. 23. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1299Die Stadtbevölkerung wächst - und mit ihr die Probleme Ausreichende Personalausstattung für das Sozialrathaus BockenheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 21 · 16.04.2018
TO II, TOP 1
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3030 2018 Die Vorlage OF 524/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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