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Volleinhausung der A 661 bei Seckbach

Vorlagentyp: OFLINKE
2 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Einhausung der A661 in der Variante L1 aus. Mit der Realisierung dieser 1300 Meter langen Überbauung wird erreicht: - dass die für die Frankfurter Bevölkerung die größtmögliche Lärmschutzwirkung erzielt wird; - weitest gehende städtebauliche Entwicklungsmaßnahem ermöglicht werden; - der größtmögliche Flächenzuwachs für Wohnungsbau gewonnen wird; - die Verbindung von Grünflächen vom Günthersburgpark bis zum Huthpark realisiert werden kann; - weitere Grün- und Sportflächen entstehen können; - die Trennung der Stadtteile durch den Autobahntrog beseitigt wird; - die Auswirkungen einer verfehlten Verkehrspolitik, die auf Autobahnen mitten durch Wohngebiete setzte, reduziert. Der Magistrat wird beauftragt mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden in Verhandlungen zu treten, damit keine weiteren Planungsmittel für Lärmschutzwände verwendet werden, sondern ein gemeinsames Finanzierungskonzept für die Volleinhausung erarbeitet wird. Begründung: Die Fertigstellung des Riederwaldtunnels und der damit verbundene Lückenschluss zwischen der A661 und der A66 ist für das Jahr 2028 geplant. Der Tunnel darf aber nur in Betrieb gehen, wenn zum gleichen Zeitpunkt die gesetzlich vorgeschrieben Lärmschutzmaßnahmen im Bereich A661 fertig gestellt sind. Während der Expertenanhörung am 11. Februar 2019 wurde deutlich, dass "Hessen Mobil" derzeit bei den Planungen und Genehmigungsverfahren den Bau von bis zu 10 Meter hohen Lärmschutzwänden verfolgt. Falls diese Planungen in Richtung einer Einhausung verändert werden sollen, muss die Stadtverordnetenversammlung zeitnah diese Zielvorgabe beschließen. Wenn dies unterbleibt, wird eine wichtige Weichenstellung für den Frankfurter Osten verpasst.

Inhalt

Antrag vom 12.02.2019, OF 522/11

Betreff: Volleinhausung der A 661 bei Seckbach

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Einhausung der A661 in der Variante L1 aus. Mit der Realisierung dieser 1300 Meter langen Überbauung wird erreicht: - dass die für die Frankfurter Bevölkerung die größtmögliche Lärmschutzwirkung erzielt wird; - weitest gehende städtebauliche Entwicklungsmaßnahem ermöglicht werden; - der größtmögliche Flächenzuwachs für Wohnungsbau gewonnen wird; - die Verbindung von Grünflächen vom Günthersburgpark bis zum Huthpark realisiert werden kann; - weitere Grün- und Sportflächen entstehen können; - die Trennung der Stadtteile durch den Autobahntrog beseitigt wird; - die Auswirkungen einer verfehlten Verkehrspolitik, die auf Autobahnen mitten durch Wohngebiete setzte, reduziert. Der Magistrat wird beauftragt mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden in Verhandlungen zu treten, damit keine weiteren Planungsmittel für Lärmschutzwände verwendet werden, sondern ein gemeinsames Finanzierungskonzept für die Volleinhausung erarbeitet wird.

Begründung: Die Fertigstellung des Riederwaldtunnels und der damit verbundene Lückenschluss zwischen der A661 und der A66 ist für das Jahr 2028 geplant. Der Tunnel darf aber nur in Betrieb gehen, wenn zum gleichen Zeitpunkt die gesetzlich vorgeschrieben Lärmschutzmaßnahmen im Bereich A661 fertig gestellt sind. Während der Expertenanhörung am 11. Februar 2019 wurde deutlich, dass "Hessen Mobil" derzeit bei den Planungen und Genehmigungsverfahren den Bau von bis zu 10 Meter hohen Lärmschutzwänden verfolgt. Falls diese Planungen in Richtung einer Einhausung verändert werden sollen, muss die Stadtverordnetenversammlung zeitnah diese Zielvorgabe beschließen. Wenn dies unterbleibt, wird eine wichtige Weichenstellung für den Frankfurter Osten verpasst.Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Februar 2019Sie sind hier
    OFOF 522/11Volleinhausung der A 661 bei Seckbach
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 18. Februar 2019OAOA 355Volleinhausung der A 661 bei SeckbachAnregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 29 · 18.02.2019
TO I, TOP 17
Beraten
Anregung OA 355 2019 Die Vorlage OF 521/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz wie folgt geändert wird: Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah Einwendungen gegen die aktuellen Planungen zu erheben und mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden ein gemeinsames Finanzierungskonzept für die Volleinhausung zu erarbeiten. Die Einwendungsfristen sind zu beachten.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPD1 CDULinkeGrüneFDP
Enthaltung:
3 CDUBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, 1 CDU, LINKE., GRÜNE und FDP bei Enthaltung 3 CDU und BFF

Mitdiskutieren

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