Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main Vortrag des Magistrats vom 06.04.2001, M 81
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Antrag vom 17.05.2001, OF 52/9
Betreff:
Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main Vortrag des Magistrats vom 06.04.2001, M 81
Die M 81 - Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt - sieht vor, daß es untersagt werden soll, Hunde außer auf den hierfür gekennzeichneten Flächen, unangeleint laufen zu lassen.
Der Satzungsgeber hat diese Ausnahmen unzureichend konkretisiert. Insbesondere gibt es im Ortsbezirk 9 Grünflächen, in denen die Anwendung der M 81 als nicht sinnvoll erscheint.
Die M 81 wird daher abgelehnt.
Für den Fall, daß die M 81 doch in der Stadtverordnetenversammlung angenommen wird, fragen wir den Magistrat:
ob es in den Zuständigkeitsbereich der Ortsbeiräte fällt, die in § 2 Abs. 3 der Satzung erwähnten gekennzeichneten Flächen, auf denen Hunde unangeleint laufen können, für den Ortsbezirk festzulegen, bzw. auf welchen Weg der Magistrat die für Hunde vorgesehenen Flächen ausweisen will?
welchen Umfang die als Hundeflächen ausgewiesenen Bereiche haben sollen?
wie der Magistrat gedenkt, die in der M 81 enthaltenen Auflagen und Verbote durchzusetzen und zu ahnden?
3. Der Magistrat wird aufgefordert, sich beim Land Hessen für die Einführung eines sogenannten Hundeführerscheins einzusetzen.
Antragstellende Fraktion: CDU GRÜNEHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.04.2001, M 81 Zuständige Ortsbeiräte: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2001Sie sind hierOFOF 52/9Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main Vortrag des Magistrats vom 06.04.2001, M 81Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 7. Juni 2001OAOA 60Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main Vortrag des Magistrats vom 06.04.2001, M 81Anregung
- 11. März 2002Antwort des Magistrats · nach 43 WochenBB 275Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, F.D.P. und PDS gegen SPD und REP (= Kenntnis) zu 2. CDU, GRÜNE und F.D.P. gegen SPD und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung PDS zu 3. CDU, GRÜNE, F.D.P. und PDS gegen SPD und REP (= Annahme)