Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Sperrmüll ablagern dauerhaft unterbinden am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße

Vorlagentyp: OFfraktionslos
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Idsteiner Straße — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 30.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Idsteiner Straße per E-Mail

Begründung

am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße (1) Fußweg Sindlinger Straße / Ecke nördlicher Gehweg Idsteiner Straße Auf den beiden schmalen Grünstreifen parallel zum Fußweg Sindlinger Straße (vor Schwalbacher 92 und Außengelände der KiTa) wird regelmäßig illegal Sperrmüll abgelegt. I.d.R. handelt es sich um größere Möbelstücke und Gegenstände, die bei Umzügen aussortiert werden. Der Müll liegt tage- oft wochenlang (zuletzt vom 4. bis 30. Januar), die Halde wächst. Es gibt nur wenige Tage im Monat, in der die Flächen unvermüllt sind. Die Grünstreifen, auf dem der Müll lagert, sind Privateigentum. Die Hauptlagerfläche ist direkt am Zaun des KiTa-Außengeländes und gehört zum Grundstück der GWH. Der GWH gehört hier die Liegenschaft Hattersheimer Straße 21 bis 27, in der sich neben der KiTa zahlreiche Mietwohnungen befinden. Der Müll wird direkt an den Zaun der KiTa gelegt; Dreck (und Gestank) und denkbar schlechtes Vorbild direkt vor Kinderaugen. Der Wind trägt dann auch regelmäßig Kleinabfälle auf den neu hergerichteten Gehweg der nördlichen Idsteiner Straße. Die den Weg begleitenden Grünflächen sind in diesem Bereich inzwischen sehr unansehnlich und für Kinder (und Hunde) nicht zu betreten, da die Flächen auch nach Abholung des Sperrmülls wochenlang mit Glas- und Spiegelresten sowie Kleinabfällen übersät sind. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass die Hausmeister der Hattersheimer 21 bis 27 die Mülltonnen zur Leerung ebenfalls auf die Fläche stellen, auf der der Sperrmüll liegt. (2) Fußweg Sindlinger Straße / Ecke Niedernhausener Straße Seit einiger Zeit entwickelt sich nun auch das andere Ende des Fußwegs "Sindlinger Straße" / Ecke Niedernhausener Straße (Nr. 19) zum Müllabladeplatz. Dieser Teil des Grundstücks befindet sich im Eigentum der Hamburg Trust, in deren Besitz sich auch die meisten Häuser auf diesem Baufeld befinden. Auch hier lagern inzwischen tagelang Möbel und Haushaltsgegenstände, die täglich wachsen und gerne auch durch Essensreste und Essen-/Getränkebehälter ergänzt werden. Für beide "Müllabladeplätze" gilt, dass sie im Bereich der Feuerwehrzufahrt liegen und je nach Ausdehnung der Halde diese Zufahrt behindern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: die GWH und Hamburg Trust als Eigentümer der Liegenschaften aufzufordern: (a) die Sperrmüllhalden jeweils umgehend durch die hauseigenen Hausmeister beseitigen (bzw. von der Stadt abholen) zu lassen; (b) als Vermieter und Verwalter mit geeigneten Maßnahmen auf die Mieter einzuwirken, Sperrmüll ordnungsgemäß abholen zu lassen; (c) diese Grünflächen, die von den Hausmeistern auch als Abstellflächen für die Abfallcontainer genutzt werden, regelmäßig von Restmüllabfällen zu säubern und sauber zu halten; die Eigentümer der Liegenschaften dahingehend zu beraten, wie die Grünflächen im Kreuzungsbereich zur Niedernhausener- bzw. Idsteiner Straße so gestaltet werden können, dass darauf kein Müll mehr abgeladen wird, dass aber im Gefahrenfall auch breite Feuerwehrfahrzeuge ohne Verzögerung auf das Grundstück gelangen; geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Wohnungsbaugesellschaften in die Pflicht zu nehmen und gegebenenfalls kostenpflichtig für die Eigentümer die Müllablagerungen zu entsorgen. Die Eigentümer sind hier in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr und keine Belästigung für die Öffentlichkeit ausgeht. Begründung: Das Grundstück zwischen Schwalbacher- und Hattersheimer wird in Süd-Nord-Richtung von der Idsteiner zur Niedernhausener Straße von der Sindlinger Straße durchzogen, die in diesem Teil nur als Fußweg für die Öffentlichkeit frei gegeben ist. Der Fußweg ist darüber hinaus angelegt als Feuerwehrzufahrt. Der Fußweg wird stark genutzt von Eltern, die aus dem Bereich südlich der Idsteiner die Kinder zur Krippe und KiTa bringen. Anwohner berichten, dass sie mehrfach die Hausmeister der GWH bzw. die GWH direkt angesprochen und gebeten haben, dafür zu sorgen, dass die Flächen nicht vermüllt werden. Seitens der GWH und der Hausmeister würde darauf aber nicht reagiert. Nach Augenschein würden die Hausmeister keine Abholung des Sperrmülls veranlassen und die Fläche auch kaum reinigen.

Inhalt

Antrag vom 02.02.2018, OF 510/1

Betreff: Sperrmüll ablagern dauerhaft unterbinden am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße (1) Fußweg Sindlinger Straße / Ecke nördlicher Gehweg Idsteiner Straße Auf den beiden schmalen Grünstreifen parallel zum Fußweg Sindlinger Straße (vor Schwalbacher 92 und Außengelände der KiTa) wird regelmäßig illegal Sperrmüll abgelegt. I.d.R. handelt es sich um größere Möbelstücke und Gegenstände, die bei Umzügen aussortiert werden. Der Müll liegt tage- oft wochenlang (zuletzt vom 4. bis 30. Januar), die Halde wächst. Es gibt nur wenige Tage im Monat, in der die Flächen unvermüllt sind. Die Grünstreifen, auf dem der Müll lagert, sind Privateigentum. Die Hauptlagerfläche ist direkt am Zaun des KiTa-Außengeländes und gehört zum Grundstück der GWH. Der GWH gehört hier die Liegenschaft Hattersheimer Straße 21 bis 27, in der sich neben der KiTa zahlreiche Mietwohnungen befinden. Der Müll wird direkt an den Zaun der KiTa gelegt; Dreck (und Gestank) und denkbar schlechtes Vorbild direkt vor Kinderaugen. Der Wind trägt dann auch regelmäßig Kleinabfälle auf den neu hergerichteten Gehweg der nördlichen Idsteiner Straße. Die den Weg begleitenden Grünflächen sind in diesem Bereich inzwischen sehr unansehnlich und für Kinder (und Hunde) nicht zu betreten, da die Flächen auch nach Abholung des Sperrmülls wochenlang mit Glas- und Spiegelresten sowie Kleinabfällen übersät sind. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass die Hausmeister der Hattersheimer 21 bis 27 die Mülltonnen zur Leerung ebenfalls auf die Fläche stellen, auf der der Sperrmüll liegt. (2) Fußweg Sindlinger Straße / Ecke Niedernhausener Straße Seit einiger Zeit entwickelt sich nun auch das andere Ende des Fußwegs "Sindlinger Straße" / Ecke Niedernhausener Straße (Nr. 19) zum Müllabladeplatz. Dieser Teil des Grundstücks befindet sich im Eigentum der Hamburg Trust, in deren Besitz sich auch die meisten Häuser auf diesem Baufeld befinden. Auch hier lagern inzwischen tagelang Möbel und Haushaltsgegenstände, die täglich wachsen und gerne auch durch Essensreste und Essen-/Getränkebehälter ergänzt werden. Für beide "Müllabladeplätze" gilt, dass sie im Bereich der Feuerwehrzufahrt liegen und je nach Ausdehnung der Halde diese Zufahrt behindern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: die GWH und Hamburg Trust als Eigentümer der Liegenschaften aufzufordern: (a) die Sperrmüllhalden jeweils umgehend durch die hauseigenen Hausmeister beseitigen (bzw. von der Stadt abholen) zu lassen; (b) als Vermieter und Verwalter mit geeigneten Maßnahmen auf die Mieter einzuwirken, Sperrmüll ordnungsgemäß abholen zu lassen; (c) diese Grünflächen, die von den Hausmeistern auch als Abstellflächen für die Abfallcontainer genutzt werden, regelmäßig von Restmüllabfällen zu säubern und sauber zu halten; die Eigentümer der Liegenschaften dahingehend zu beraten, wie die Grünflächen im Kreuzungsbereich zur Niedernhausener- bzw. Idsteiner Straße so gestaltet werden können, dass darauf kein Müll mehr abgeladen wird, dass aber im Gefahrenfall auch breite Feuerwehrfahrzeuge ohne Verzögerung auf das Grundstück gelangen; geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Wohnungsbaugesellschaften in die Pflicht zu nehmen und gegebenenfalls kostenpflichtig für die Eigentümer die Müllablagerungen zu entsorgen. Die Eigentümer sind hier in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr und keine Belästigung für die Öffentlichkeit ausgeht.

Begründung: Das Grundstück zwischen Schwalbacher- und Hattersheimer wird in Süd-Nord-Richtung von der Idsteiner zur Niedernhausener Straße von der Sindlinger Straße durchzogen, die in diesem Teil nur als Fußweg für die Öffentlichkeit frei gegeben ist. Der Fußweg ist darüber hinaus angelegt als Feuerwehrzufahrt. Der Fußweg wird stark genutzt von Eltern, die aus dem Bereich südlich der Idsteiner die Kinder zur Krippe und KiTa bringen. Anwohner berichten, dass sie mehrfach die Hausmeister der GWH bzw. die GWH direkt angesprochen und gebeten haben, dafür zu sorgen, dass die Flächen nicht vermüllt werden. Seitens der GWH und der Hausmeister würde darauf aber nicht reagiert. Nach Augenschein würden die Hausmeister keine Abholung des Sperrmülls veranlassen und die Fläche auch kaum reinigen.Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Februar 2018Sie sind hier
    OFOF 510/1Sperrmüll ablagern dauerhaft unterbinden am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße
    Ortsbeiratsantrag · fraktionslos
  2. 20. Februar 2018OMOM 2781Ablagern von Sperrmüll am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße dauerhaft unterbindenDirektanregung
  3. 30. April 2018Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 836Ablagern von Sperrmüll am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Stra-ße/Niedernhausener Straße dauerhaft unterbindenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 19 · 20.02.2018
TO I, TOP 16
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2781 2018 Die Vorlage OF 510/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen