Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41, um den Gehweg für Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Personen zu entlasten und mehr Platz für Gastronomie zu schaffen. Dies soll durch die Ausweisung von Radbügeln, Ladezonen und außengastronomischen Flächen erreicht werden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Münchener Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.06.2026.
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Neues zu Münchener Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Münchener Straße 33-41 auf der südlichen Straßenseite den ruhenden Verkehr wie folgt neu zu ordnen:
- Maximal 10 Radbügel auf dem Gehwegbereich vor Münchener Str. 41
- Maximal 10 Radbügel auf dem Parkstreifen vor Münchener Str. 33
- Eine Ladezone auf dem Parkstreifen vor Münchener Str. 41
- Eine Ladezone auf dem Parkstreifen vor Münchener Str. 37
- Ein Abstellbereich für ein Lastenrad und bis zu 8 E-Scooter auf dem Parkstreifen vor Münchener Str. 37
- Ausweisung von je einer außengastronomischen Fläche auf dem Parkstreifen vor Münchener Str. 33, 35 und 39.
Die PKW-Parkplätze auf der nördlichen Straßenseite bleiben vorerst weiterhin bestehen.
Begründung
Die Gewerbetreibenden in diesem Bereich der Münchener Straße klagen über wildes Gehwegparken durch E-Scooter, Fahrräder und PKW/Transporter. Der ohnehin schmale Gehweg bietet den Fußgehenden und insbesondere den mobilitätseingeschränkten Menschen kaum noch Platz. Die Gastronomie benötigt mehr Fläche für weitere Sitzplätze vor ihren Restaurants. Diese soll ausgewiesen werden, damit die Gewerbetreibenden einen entsprechenden Antrag stellen können, und die Flächen nicht unbefugt mit PKW beparkt werden. Supermarkt, Gastronomie und Geschäfte benötigen Lieferzonen, da ansonsten die im Straßenraum haltenden Lieferfahrzeuge regelmäßig die Straßenbahn ausbremsen. Das Mobilitätsdezernat richtet derzeit markierte Abstellflächen für E-Scooter und Lastenräder ein und sucht dazu geeignete Flächen. Im gesamten Bahnhofsviertel befinden sich zudem viel zu wenige Fahrradabstellbügel.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 7. Juni 2022Sie sind hierOFOF 489/1Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Juni 2022OMOM 2415Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41Direktanregung
- 14. Oktober 2022STST 2393Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41Stellungnahme
- 26. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 1161Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41Stellungnahme
- 2. April 2024OFOF 1213/1Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. April 2024OMOM 5393Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41?Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1., 3., 4. und 5.: Einstimmige Annahme Ziffer 2. und 6.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)