Markierung der Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Radilostraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Einfahrt in das Ärztezentrum der Radilostraße frei halten12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verstärkte und regelmäßige Kontrollen durch Ordnungsamt und Stadtpolizei in der Radilostraße18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Info-Tafel in Bahnhofsnähe nach Neugestaltung Bahnhofsunterführung in Rödelheim24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Radilostraße per E-MailBegründung
Radilostraße 15 bis 21 Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21 (Südseite zwischen Röderich- und Kalkentalstraße)durch Markierungen zur Straße und zum Gehweg abzugrenzen, damit eine Mindest-Gehwegbreite für Fußgänger freigehalten wird. Begründung: Die Parkplätze in diesem Bereich sind weder zur Straße, noch zum Gehweg hin optisch abgegrenzt. Dies führt zu einem sehr uneinheitlichen Parken und damit verbunden zu Behinderungen der Fußgänger und des Busverkehrs durch sehr weit in die Straße oder in den Gehweg hinein reichende Kraftfahrzeuge. Eine optische Abgrenzung durch eine einfache Markierung der Abstellplätze stellt für die Kfz-Führer eine Orientierungshilfe dar, um ihr Fahrzeug mit möglichst wenig Beeinträchtigungen für andere Verkehrsteilnehmer_innen abzustellen. Die "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06) sehen eine Regelbreite von 2,50 m für Fußgänger_innen vor. Dies ist auch die Mindestbreite, um die Begegnungen von Rollstühlen und Kinderwagen zu ermöglichen. Das absolute Minimum ist gemäß RASt eine Gehwegbreite von 1,50 m (enge dörfliche Hauptstraßen mit geringem Fußgängeraufkommen). Selbst dieses absolute Minimum wird in der Radilostraße nicht eingehalten. Für eine örtliche Geschäftsstraße, wie es die Radilostraße ist, sieht die RASt eine Gehwegbreite von 4,00 m vor. Die Radilostraße hat eine Gesamtbreite von 12,25 m. Der Bürgersteig auf der Südseite hat eine Breite von 2,85 m. Die Fahrbahn ist 5 m breit. Es ist also genug Platz vorhanden, um den Fußgängern mehr Raum zu überlassen. Es wäre z.B. möglich, einen Fußweg von 2,35 m Breite und einen Parkstreifen von 2 m Breite ab zu markieren. Für den Busverkehr bleiben dann immer noch 3,50 m Breite. Das ist mehr als erforderlich, denn Busse und LKW haben eine Breite von 2,50 m und die RASt sieht eine Fahrbahnbreite von 3,25 m vor.
Inhalt
Antrag vom 13.08.2016, OF 47/7
Betreff: Markierung der Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21 Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21 (Südseite zwischen Röderich- und Kalkentalstraße)durch Markierungen zur Straße und zum Gehweg abzugrenzen, damit eine Mindest-Gehwegbreite für Fußgänger freigehalten wird.
Begründung: Die Parkplätze in diesem Bereich sind weder zur Straße, noch zum Gehweg hin optisch abgegrenzt. Dies führt zu einem sehr uneinheitlichen Parken und damit verbunden zu Behinderungen der Fußgänger und des Busverkehrs durch sehr weit in die Straße oder in den Gehweg hinein reichende Kraftfahrzeuge. Eine optische Abgrenzung durch eine einfache Markierung der Abstellplätze stellt für die Kfz-Führer eine Orientierungshilfe dar, um ihr Fahrzeug mit möglichst wenig Beeinträchtigungen für andere Verkehrsteilnehmer_innen abzustellen. Die "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06) sehen eine Regelbreite von 2,50 m für Fußgänger_innen vor. Dies ist auch die Mindestbreite, um die Begegnungen von Rollstühlen und Kinderwagen zu ermöglichen. Das absolute Minimum ist gemäß RASt eine Gehwegbreite von 1,50 m (enge dörfliche Hauptstraßen mit geringem Fußgängeraufkommen). Selbst dieses absolute Minimum wird in der Radilostraße nicht eingehalten. Für eine örtliche Geschäftsstraße, wie es die Radilostraße ist, sieht die RASt eine Gehwegbreite von 4,00 m vor. Die Radilostraße hat eine Gesamtbreite von 12,25 m. Der Bürgersteig auf der Südseite hat eine Breite von 2,85 m. Die Fahrbahn ist 5 m breit. Es ist also genug Platz vorhanden, um den Fußgängern mehr Raum zu überlassen. Es wäre z.B. möglich, einen Fußweg von 2,35 m Breite und einen Parkstreifen von 2 m Breite ab zu markieren. Für den Busverkehr bleiben dann immer noch 3,50 m Breite. Das ist mehr als erforderlich, denn Busse und LKW haben eine Breite von 2,50 m und die RASt sieht eine Fahrbahnbreite von 3,25 m vor.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2016Sie sind hierOFOF 47/7Markierung der Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 30. August 2016OMOM 474Markierung der Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21Direktanregung
- 5. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1685Markierung der Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und REP