Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben!
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Kolberger Weg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Zeilsheim: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessern12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zeilsheim: Straßenbelagsverwerfung auf der Pfaffenwiese an den Haltestellen „Kolberger Weg“, „Stadthalle Zeilsheim“ und „Lenzenbergstraße“ in beide Fahrtrichtungen05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Radwege in der Pfaffenwiese aufheben! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Pfaffenwiese in Zeilsheim aufzuheben und schnellen RadfahrerInnen damit die Nutzung der Straße zu ermöglichen. Die Bordstein-Radwege sollen jedoch weiter für RadfahrerInnen nutzbar bleiben, die diese Wege bevorzugen. Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordstein-Radwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, für die sie benutzenden RadfahrerInnen aber in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße. Die Radwege entlang der Pfaffenwiese sind durch die Nähe zu zwischen den Bäumen parkenden Autos besonders problematisch. Für schnell fahrende RadfahrerInnen sind die Radwege entlang der Pfaffenwiese heute schon nur unter Einschränkungen nutzbar. Man kann einfach nicht so schnell darauf fahren, wie man eigentlich könnte. Zukünftig ist durch die technische Entwicklung mit der zunehmenden Verwendung elektrisch angetriebener Fahrräder mit einer deutlichen Zunahme schneller FahrradfahrerInnen zu rechnen. Von diesen würde ein großer Teil lieber auf der Straße fahren als auf dem Bordstein-Radweg. Dies lässt die derzeitige Beschilderung aber nicht zu. Gleichzeitig muss aber auch den RadfahrerInnen Rechnung getragen werden, die in langsamen Tempo weiter auf dem Bordstein-Radweg fahren wollen. Dies ist rechtlich kein Problem, muss nur entsprechend ausgeschildert werden.
Inhalt
Antrag vom 28.08.2017, OF 465/6
Betreff: Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Pfaffenwiese in Zeilsheim aufzuheben und schnellen RadfahrerInnen damit die Nutzung der Straße zu ermöglichen. Die Bordstein-Radwege sollen jedoch weiter für RadfahrerInnen nutzbar bleiben, die diese Wege bevorzugen.
Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordstein-Radwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, für die sie benutzenden RadfahrerInnen aber in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße. Die Radwege entlang der Pfaffenwiese sind durch die Nähe zu zwischen den Bäumen parkenden Autos besonders problematisch. Für schnell fahrende RadfahrerInnen sind die Radwege entlang der Pfaffenwiese heute schon nur unter Einschränkungen nutzbar. Man kann einfach nicht so schnell darauf fahren, wie man eigentlich könnte. Zukünftig ist durch die technische Entwicklung mit der zunehmenden Verwendung elektrisch angetriebener Fahrräder mit einer deutlichen Zunahme schneller FahrradfahrerInnen zu rechnen. Von diesen würde ein großer Teil lieber auf der Straße fahren als auf dem Bordstein-Radweg. Dies lässt die derzeitige Beschilderung aber nicht zu. Gleichzeitig muss aber auch den RadfahrerInnen Rechnung getragen werden, die in langsamen Tempo weiter auf dem Bordstein-Radweg fahren wollen. Dies ist rechtlich kein Problem, muss nur entsprechend ausgeschildert werden.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2017Sie sind hierOFOF 465/6Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2017OMOM 2081Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben!Direktanregung
- 24. November 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2309Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP und bei Abwesenheit BFF zu 2. Einstimmige Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung: Herr Schlimme von der GRÜNE-Fraktion gibt im Zuge der Beratung der Vorlage OF 465/6 folgende Protokollerklärung ab: "Der Behauptung von Herrn Bauschmann, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Pfaffenwiese sei bereits im Jahr 2008 aufgehoben worden, widerspreche ich, da ich derartige Schilder noch am 28.08.2017 gesehen habe." Herr Bauschmann von der CDU-Fraktion gibt daraufhin folgende Protokollerklärung ab: "Laut Google Street View sind die Schilder an den genannten Stellen voraussichtlich seit 2008 nicht mehr vorhanden."