Parkplatzbewirtschaftung im Nordend
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Gluckstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.02.2026.
- Einheitliches Schrägparken in der Glauburgstraße wiederherstellen12.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Entfernung von Parkplätzen vor der Gluckstraße 812.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße20.02.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Gluckstraße per E-MailBegründung
Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Bewirtschaftung von Parkraum im Nordend betrieben wird. Insbesondere ist zu erläutern, in welchen zeitlichen Abständen und mit welchem Personaleinsatz die bestehenden Regelungen überprüft und auf geänderte Verhältnisse angepasst werden. Exemplarisch sind drei Regelungen genannt.
- Im Bereich der Fürstenfeldstraße 1-11, vor der ehemaligen Postfiliale, besteht ein eingeschränktes Halteverbot, wohl wegen der damaligen Öffnungszeiten der Postfiliale. Da die Postfiliale nun jedoch an diesem Standort nicht mehr besteht, ist das eingeschränkte Halteverbot aufzuheben.
- Im Bereich der Gluckstraße sind drei (große) Parkplätze für Behinderte eingerichtet. Anwohner berichten, dass diese Parkplätze nicht bzw. nie von Behinderten genutzt werden, also entweder leer stehen oder nur durch unberechtigte Fahrzeuge genutzt werden. Die bestehenden Behindertenparkplätze sind auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und bei Wegfall der ursprünglichen Veranlassung umzuwandeln.
- Regelungen für Anwohnerparkplätze sind wiederkehrend wie in der Friedberger Landstraße, auf der Höhe Nr. 76, so ausgestaltet, dass Parken für Anwohner bis 10:00 Uhr morgens und ab 16:00 Uhr reserviert ist. Freies Parken ist in der Zeit von 10:00-16:00 Uhr erlaubt. Die Parkplätze sind häufig schon ab 9:00 Uhr leer, Anwohner suchen in der Regel zwischen 9:00 Uhr und 10:00 Uhr keinen Parkplatz vor ihrer Wohnung, sondern fahren z.B. zur Arbeit oder bleiben einfach stehen. In der Zeit von 16:00 Uhr bis 17.00 Uhr wäre es bei nachweislich hohem Leerstand der Parkplätze insbesondere für Ladengeschäfte und gewerbliche Büronutzer hilfreich, wenn die Mitarbeiter in dieser Zeit weiterhin ihr Fahrzeug dort legal abstellen können. Die Zeiten für das Anwohnerparken sind im Nordend an die Erfordernisse der Nutzer anzupassen. Begründung: Regelmäßig und wiederkehrend beschweren sich Anwohner und Gewerbetreibende, dass bestehende Regelungen der Parkplatzbewirtschaftung nicht an die Anforderungen und Gegebenheiten vor Ort angepasst sind und angepasst werden. Hier ist Abhilfe zu schaffen.
Inhalt
Antrag vom 04.04.2018, OF 462/3
Betreff: Parkplatzbewirtschaftung im Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Bewirtschaftung von Parkraum im Nordend betrieben wird. Insbesondere ist zu erläutern, in welchen zeitlichen Abständen und mit welchem Personaleinsatz die bestehenden Regelungen überprüft und auf geänderte Verhältnisse angepasst werden. Exemplarisch sind drei Regelungen genannt.
- Im Bereich der Fürstenfeldstraße 1-11, vor der ehemaligen Postfiliale, besteht ein eingeschränktes Halteverbot, wohl wegen der damaligen Öffnungszeiten der Postfiliale. Da die Postfiliale nun jedoch an diesem Standort nicht mehr besteht, ist das eingeschränkte Halteverbot aufzuheben.
- Im Bereich der Gluckstraße sind drei (große) Parkplätze für Behinderte eingerichtet. Anwohner berichten, dass diese Parkplätze nicht bzw. nie von Behinderten genutzt werden, also entweder leer stehen oder nur durch unberechtigte Fahrzeuge genutzt werden. Die bestehenden Behindertenparkplätze sind auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und bei Wegfall der ursprünglichen Veranlassung umzuwandeln.
- Regelungen für Anwohnerparkplätze sind wiederkehrend wie in der Friedberger Landstraße, auf der Höhe Nr. 76, so ausgestaltet, dass Parken für Anwohner bis 10:00 Uhr morgens und ab 16:00 Uhr reserviert ist. Freies Parken ist in der Zeit von 10:00-16:00 Uhr erlaubt. Die Parkplätze sind häufig schon ab 9:00 Uhr leer, Anwohner suchen in der Regel zwischen 9:00 Uhr und 10:00 Uhr keinen Parkplatz vor ihrer Wohnung, sondern fahren z.B. zur Arbeit oder bleiben einfach stehen. In der Zeit von 16:00 Uhr bis 17.00 Uhr wäre es bei nachweislich hohem Leerstand der Parkplätze insbesondere für Ladengeschäfte und gewerbliche Büronutzer hilfreich, wenn die Mitarbeiter in dieser Zeit weiterhin ihr Fahrzeug dort legal abstellen können. Die Zeiten für das Anwohnerparken sind im Nordend an die Erfordernisse der Nutzer anzupassen. Begründung: Regelmäßig und wiederkehrend beschweren sich Anwohner und Gewerbetreibende, dass bestehende Regelungen der Parkplatzbewirtschaftung nicht an die Anforderungen und Gegebenheiten vor Ort angepasst sind und angepasst werden. Hier ist Abhilfe zu schaffen.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. April 2018Sie sind hierOFOF 462/3Parkplatzbewirtschaftung im NordendOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. August 2018OMOM 3566Parkplatzbewirtschaftung im NordendDirektanregung
- 16. November 2018Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 2152Parkplatzbewirtschaftung im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF