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Parkplatzbewirtschaftung im Nordend

Vorlagentyp: OFFDP
32 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Begründung

Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Bewirtschaftung von Parkraum im Nordend betrieben wird. Insbesondere ist zu erläutern, in welchen zeitlichen Abständen und mit welchem Personaleinsatz die bestehenden Regelungen überprüft und auf geänderte Verhältnisse angepasst werden. Exemplarisch sind drei Regelungen genannt.

  1. Im Bereich der Fürstenfeldstraße 1-11, vor der ehemaligen Postfiliale, besteht ein eingeschränktes Halteverbot, wohl wegen der damaligen Öffnungszeiten der Postfiliale. Da die Postfiliale nun jedoch an diesem Standort nicht mehr besteht, ist das eingeschränkte Halteverbot aufzuheben.
  2. Im Bereich der Gluckstraße sind drei (große) Parkplätze für Behinderte eingerichtet. Anwohner berichten, dass diese Parkplätze nicht bzw. nie von Behinderten genutzt werden, also entweder leer stehen oder nur durch unberechtigte Fahrzeuge genutzt werden. Die bestehenden Behindertenparkplätze sind auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und bei Wegfall der ursprünglichen Veranlassung umzuwandeln.
  3. Regelungen für Anwohnerparkplätze sind wiederkehrend wie in der Friedberger Landstraße, auf der Höhe Nr. 76, so ausgestaltet, dass Parken für Anwohner bis 10:00 Uhr morgens und ab 16:00 Uhr reserviert ist. Freies Parken ist in der Zeit von 10:00-16:00 Uhr erlaubt. Die Parkplätze sind häufig schon ab 9:00 Uhr leer, Anwohner suchen in der Regel zwischen 9:00 Uhr und 10:00 Uhr keinen Parkplatz vor ihrer Wohnung, sondern fahren z.B. zur Arbeit oder bleiben einfach stehen. In der Zeit von 16:00 Uhr bis 17.00 Uhr wäre es bei nachweislich hohem Leerstand der Parkplätze insbesondere für Ladengeschäfte und gewerbliche Büronutzer hilfreich, wenn die Mitarbeiter in dieser Zeit weiterhin ihr Fahrzeug dort legal abstellen können. Die Zeiten für das Anwohnerparken sind im Nordend an die Erfordernisse der Nutzer anzupassen. Begründung: Regelmäßig und wiederkehrend beschweren sich Anwohner und Gewerbetreibende, dass bestehende Regelungen der Parkplatzbewirtschaftung nicht an die Anforderungen und Gegebenheiten vor Ort angepasst sind und angepasst werden. Hier ist Abhilfe zu schaffen.

Inhalt

Antrag vom 04.04.2018, OF 462/3

Betreff: Parkplatzbewirtschaftung im Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Bewirtschaftung von Parkraum im Nordend betrieben wird. Insbesondere ist zu erläutern, in welchen zeitlichen Abständen und mit welchem Personaleinsatz die bestehenden Regelungen überprüft und auf geänderte Verhältnisse angepasst werden. Exemplarisch sind drei Regelungen genannt.

  1. Im Bereich der Fürstenfeldstraße 1-11, vor der ehemaligen Postfiliale, besteht ein eingeschränktes Halteverbot, wohl wegen der damaligen Öffnungszeiten der Postfiliale. Da die Postfiliale nun jedoch an diesem Standort nicht mehr besteht, ist das eingeschränkte Halteverbot aufzuheben.
  2. Im Bereich der Gluckstraße sind drei (große) Parkplätze für Behinderte eingerichtet. Anwohner berichten, dass diese Parkplätze nicht bzw. nie von Behinderten genutzt werden, also entweder leer stehen oder nur durch unberechtigte Fahrzeuge genutzt werden. Die bestehenden Behindertenparkplätze sind auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und bei Wegfall der ursprünglichen Veranlassung umzuwandeln.
  3. Regelungen für Anwohnerparkplätze sind wiederkehrend wie in der Friedberger Landstraße, auf der Höhe Nr. 76, so ausgestaltet, dass Parken für Anwohner bis 10:00 Uhr morgens und ab 16:00 Uhr reserviert ist. Freies Parken ist in der Zeit von 10:00-16:00 Uhr erlaubt. Die Parkplätze sind häufig schon ab 9:00 Uhr leer, Anwohner suchen in der Regel zwischen 9:00 Uhr und 10:00 Uhr keinen Parkplatz vor ihrer Wohnung, sondern fahren z.B. zur Arbeit oder bleiben einfach stehen. In der Zeit von 16:00 Uhr bis 17.00 Uhr wäre es bei nachweislich hohem Leerstand der Parkplätze insbesondere für Ladengeschäfte und gewerbliche Büronutzer hilfreich, wenn die Mitarbeiter in dieser Zeit weiterhin ihr Fahrzeug dort legal abstellen können. Die Zeiten für das Anwohnerparken sind im Nordend an die Erfordernisse der Nutzer anzupassen. Begründung: Regelmäßig und wiederkehrend beschweren sich Anwohner und Gewerbetreibende, dass bestehende Regelungen der Parkplatzbewirtschaftung nicht an die Anforderungen und Gegebenheiten vor Ort angepasst sind und angepasst werden. Hier ist Abhilfe zu schaffen.Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. April 2018Sie sind hier
    OFOF 462/3Parkplatzbewirtschaftung im Nordend
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 16. August 2018OMOM 3566Parkplatzbewirtschaftung im NordendDirektanregung
  3. 16. November 2018Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 2152Parkplatzbewirtschaftung im NordendStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 3
Sitzung 21 · 19.04.2018
TO I, TOP 33
Beraten
Die Vorlage OF 462/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 22 · 17.05.2018
TO I, TOP 24
Beraten
Die Vorlage OF 462/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 23 · 14.06.2018
TO I, TOP 13
Beraten
Die Vorlage OF 462/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 24 · 16.08.2018
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3566 2018 Die Vorlage OF 462/3 wird in der folgenden Fassung beschlossen: "Parkplatzbewirtschaftung im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Bewirtschaftung von Parkraum im Nordend betrieben wird. Insbesondere ist zu erläutern, in welchen zeitlichen Abständen und mit welchem Personaleinsatz die bestehenden Regelungen überprüft und auf geänderte Verhältnisse angepasst werden. Die bestehenden Behindertenparkplätze sind auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und bei Wegfall der ursprünglichen Veranlassung umzuwandeln. Begründung: Regelmäßig und wiederkehrend beschweren sich Anwohner und Gewerbetreibende, dass bestehende Regelungen der Parkplatzbewirtschaftung nicht an die Anforderungen und Gegebenheiten vor Ort angepasst sind und angepasst werden. Hier ist Abhilfe zu schaffen."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

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