Die zuständigen Ortsbeiräte bei der Flächennutzungsplanung nicht übergehen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Anders als der vorliegende Magistratsvortrag M 121 suggeriert, hindern die gesetzlichen Bestimmungen den Magistrat in keiner Weise daran, die Ortsbeiräte über seine Einlassungen zum regionalen Flächennutzungsplan zu informieren. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.06.2005, M 121 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 05.09.2005, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 2055 2005 Anregung OA 2055 2005
- Der Vorlage M 121 wird unter Hinweis auf OA 2055 zugestimmt.
- Die Vorlagen OF 440/2 und OF 441/2 werden in zusammengefasster Form beschlossen.
- Die Vorlagen OF 441/2 und OF 440/2 werden in zusammengefasster Form beschlossen. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen PDS (= Ablehnung) zu
- CDU, SPD, GRÜNE und FDP bei Enthaltung PDS zu
- CDU, SPD, GRÜNE und FDP bei Enthaltung PDS
Inhalt
Antrag vom 02.09.2005, OF 441/2
Betreff:
Die zuständigen Ortsbeiräte bei der Flächennutzungsplanung nicht übergehen
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Magistratsvortrag M 121 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat bei der Aufstellung des regionalen Flächennutzungsplans die jeweils zuständigen Ortsbeiräte über seine Absichten hinsichtlich der Ausweisung neuer Siedlungs- oder Gewerbeflächen oder hinsichtlich der Änderung von Flächennutzungen frühzeitig und umfassend informiert.
Begründung:
Anders als der vorliegende Magistratsvortrag M 121 suggeriert, hindern die gesetzlichen Bestimmungen den Magistrat in keiner Weise daran, die Ortsbeiräte über seine Einlassungen zum regionalen Flächennutzungsplan zu informieren.
Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.06.2005, M 121 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2005Sie sind hierOFOF 441/2Die zuständigen Ortsbeiräte bei der Flächennutzungsplanung nicht übergehenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2005OFOF 440/2Beteiligung der Ortsbeiräte bei BebauungsplänenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. September 2005OAOA 2055Die zuständigen Ortsbeiräte nicht übergehen Vortrag des Magistrats vom 20.06.2005, M 121Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen PDS (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP bei Enthaltung PDS zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP bei Enthaltung PDS