Besserer Schutz für Fußgängerinnen und Fußgänger im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert eine strikte Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung im Ortsbezirk 5, um Fußgängerinnen und Fußgänger besser zu schützen. Dies geschieht aufgrund zunehmender Beschwerden über Radfahrer auf Gehwegen, die insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen gefährden. Ziel ist es, die Sicherheit und Bewegungsfreiheit der Fußgänger zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die geltenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung im Ortsbezirk 5, insbesondere auf Gehwegen, strickt durchzusetzen.
Begründung
Bürgerinnen und Bürger berichten vermehrt vom verbotswidrigen Fahren von Radfahrerinnen und Radfahrern auf Gehwegen. Besonders viele Beschwerden gab es zuletzt im Bereich des Niederräder S-Bahnhofs. Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich, in Ruhe Laufen zu können, ohne sich sorgen zu müssen, von rasenden Radfahrerinnen und Radfahrer umgefahren bzw. geschnitten zu werden. Vor allem ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen empfinden das Gehwegfahren als rücksichtslos. Ihnen wird so die Bewegungsfreiheit und Sicherheit geraubt. Dabei sind besonders sie auf sichere Wege angewiesen. Gehwege sind keine Straßen und brauchen einen besonderen Schutz. Konsequente Kontrollen durch die Polizei und einer ansprechenden Beschilderung mit klaren Sanktionen bei Zuwiderhandlung sind nötig, um die Sicherheit der Fußgänger auf den Gehwegen zu Gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2022Sie sind hierOFOF 440/5Besserer Schutz für Fußgängerinnen und Fußgänger im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · CDU
- 3. Juni 2022OMOM 2304Besserer Schutz für Fußgängerinnen und Fußgänger im Ortsbezirk 5Direktanregung
- 10. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2367Besserer Schutz für Fußgängerinnen und Fußgänger im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme