Besserer Schutz für Fußgängerinnen und Fußgänger im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem besseren Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrer:innen im Ortsbezirk 5. Es wird darauf hingewiesen, dass Radfahrer:innen oft Verkehrsverstöße begehen, die sowohl sie selbst als auch andere gefährden. Der Magistrat plant, gezielte Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Radfahrer:innen zählen neben den Fußgänger:innen zu den schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen. Jedoch stellt auch die Städtische Verkehrspolizei immer wieder fest, dass sich viele Radfahrer:innen ihres (falschen) Handels durchaus bewusst sind. Sie gefährden damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer:innen.
Zur Sanktionierung der Verkehrsverstöße im fließenden Verkehr müssen die Radfahrer:innen angehalten und die Personalien aufgenommen werden. Die hohe Mobilität der Radfahrer:innen erschwert erheblich diesen Arbeitsschritt. Um mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen einzugreifen, werden - neben der Ahndung im Rahmen der Streifentätigkeit - insbesondere gezielt an Schwerpunktstellen entsprechende Kontrollen durch die originär für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei durchgeführt. Hierbei unterstützt sie die Städtische Verkehrspolizei, deren Kernaufgabe die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist. Die Fahrradstaffeln von Landespolizei und Städtischer Verkehrspolizei sind für die Problematik sensibilisiert und schreiten bei festgestellten Verstößen im Rahmen deren Möglichkeiten ein. Die Anregung wird zum Anlass genommen, die Örtlichkeit in die Überlegungen zur nächsten Sonderaktion aufzunehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2022OFOF 440/5Besserer Schutz für Fußgängerinnen und Fußgänger im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · CDU
- 3. Juni 2022OMOM 2304Besserer Schutz für Fußgängerinnen und Fußgänger im Ortsbezirk 5Direktanregung
- 10. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2367Besserer Schutz für Fußgängerinnen und Fußgänger im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab