Besserer Schutz für Fußgängerinnen und Fußgänger im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Straßenverkehrsordnung im Ortsbezirk 5, insbesondere auf Gehwegen, strikt durchzusetzen, um den Schutz der Fußgänger zu verbessern. Dies geschieht aufgrund vermehrter Beschwerden über Radfahrer auf Gehwegen, die die Sicherheit und Bewegungsfreiheit von Fußgängern, insbesondere älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen, gefährden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die geltenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung im Ortsbezirk 5, insbesondere auf Gehwegen, strikt durchzusetzen.
Begründung
Bürgerinnen und Bürger berichten vermehrt von verbotswidrigem Fahren von Radfahrerinnen und Radfahrern auf Gehwegen. Besonders viele Beschwerden gab es zuletzt im Bereich des Niederräder S-Bahnhofs. Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich, in Ruhe laufen zu können, ohne sich sorgen zu müssen, von rasenden Radfahrerinnen und Radfahrer umgefahren bzw. geschnitten zu werden. Vor allem ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen empfinden das Gehwegfahren als rücksichtslos. Ihnen wird so die Bewegungsfreiheit und Sicherheit geraubt. Dabei sind besonders sie auf sichere Wege angewiesen. Gehwege sind keine Straßen und brauchen einen besonderen Schutz. Konsequente Kontrollen durch die Polizei und eine ansprechende Beschilderung mit klaren Sanktionen bei Zuwiderhandlung sind nötig, um die Sicherheit der Fußgänger auf den Gehwegen zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2022OFOF 440/5Besserer Schutz für Fußgängerinnen und Fußgänger im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · CDU
- 3. Juni 2022Sie sind hierOMOM 2304Besserer Schutz für Fußgängerinnen und Fußgänger im Ortsbezirk 5Direktanregung
- 10. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2367Besserer Schutz für Fußgängerinnen und Fußgänger im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme