Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße
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Henriette-Fürth-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.01.2026.
- Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkerweiterung Günthersburgpark27.06.2025 · B (Bericht des Magistrats)
- Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758)29.10.2024 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Henriette-Fürth-Straße per E-MailBegründung
des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Nassauischen Heimstätte schnellstmöglich in Verbindung zu setzen um deren geplante Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße kritisch zu hinterfragen, bzw. zu erreichen, dass der Bolzplatz auch in Zukunft erhalten bleibt. Begründung: In der Henriette-Fürth-Straße bestehen derzeit kaum bis keine Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und das obwohl hier viele Kinder und Jugendliche leben und aufwachsen. In einer Anfrage des Ortsbeirats vom 10.01.2011 (V 1485), hierbei ging es darum weitere Spielplatzflächen in Schwanheim/Goldstein bspw. am Mainufer zu schaffen, wurde durch den Magistrat u. a. geantwortet: "Nach Auffassung des Magistrats ist die Schwanheimer Mainuferanlage nur bedingt dazu geeignet, Spieleinrichtungen für Kinder aufzunehmen." [...] "Als Alternative wird auf den gut erschlossenen, wohnungsnah gelegenen Spielplatz / Bolzplatz an der Henriette-Fürth-Straße verwiesen." Es wird also vom Magistrat auf diesen wichtigen Bolzplatz und die weiteren Flächen verwiesen, welche nun durch die Bebauung durch die Nassauische Heimstätte ggf. in Frage gestellt wird. Ein Wegfall dieser Fläche aufgrund von Baumaßnahmen oder aufgrund von Beschwerden künftiger direkter Anwohner (siehe Gerichtsurteil in Sachen Bolzplatz Deidesheimer Straße) muss verhindert werden.
Inhalt
Antrag vom 22.05.2012, OF 425/6
Betreff: Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Nassauischen Heimstätte schnellstmöglich in Verbindung zu setzen um deren geplante Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße kritisch zu hinterfragen, bzw. zu erreichen, dass der Bolzplatz auch in Zukunft erhalten bleibt.
Begründung: In der Henriette-Fürth-Straße bestehen derzeit kaum bis keine Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und das obwohl hier viele Kinder und Jugendliche leben und aufwachsen. In einer Anfrage des Ortsbeirats vom 10.01.2011 (V 1485), hierbei ging es darum weitere Spielplatzflächen in Schwanheim/Goldstein bspw. am Mainufer zu schaffen, wurde durch den Magistrat u. a. geantwortet: "Nach Auffassung des Magistrats ist die Schwanheimer Mainuferanlage nur bedingt dazu geeignet, Spieleinrichtungen für Kinder aufzunehmen." [...] "Als Alternative wird auf den gut erschlossenen, wohnungsnah gelegenen Spielplatz / Bolzplatz an der Henriette-Fürth-Straße verwiesen." Es wird also vom Magistrat auf diesen wichtigen Bolzplatz und die weiteren Flächen verwiesen, welche nun durch die Bebauung durch die Nassauische Heimstätte ggf. in Frage gestellt wird. Ein Wegfall dieser Fläche aufgrund von Baumaßnahmen oder aufgrund von Beschwerden künftiger direkter Anwohner (siehe Gerichtsurteil in Sachen Bolzplatz Deidesheimer Straße) muss verhindert werden.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2012Sie sind hierOFOF 425/6Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 12. Juni 2012OMOM 1266Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-StraßeDirektanregung
- 22. Oktober 2012Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1643Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme