Parkregelung Zufahrt zum Klubhaus des FC Kalbach von der Solmser Straße
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, eine konsistente Parkregelung für die Zufahrt zum Klubhaus des FC Kalbach einzurichten, um Verkehrsbehinderungen und -blockaden zu vermeiden. Dies ist besonders wichtig, um die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern eine konsistente Parkregelung für die Zufahrtsstraße zum Clubhaus FC Kalbach von der Solmser Straße aus einzurichten und gegebenenfalls die Zufahrt, etwa an Wochenenden oder Festen sowie großen Sportereignissen, vollständig zu beschränken.
Begründung
Auf der Zufahrtsstraße zum Clubhaus des FC Kalbach kommt es immer wieder zu starken Verkehrsbehinderungen und -blockaden durch parkende Fahrzeuge. Insbesondere ist nicht mehr gewährleistet, dass Rettungsfahrzeuge das Clubhaus FC Kalbach sowie den Sportplatz erreichen. Dies tritt vor allem an Wochenenden und anlässlich von (sportlichen) Ereignissen auf. Der Magistrat wird aufgefordert eine konsistente Parkregelung dort einzuführen. Sollte dies nicht möglich, wird der Magistrat aufgefordert (zeitweise) das Parken dort zu untersagen sowie die Zufahrt zu beschränken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2023Sie sind hierOFOF 421/12Parkregelung Zufahrt zum Klubhaus des FC Kalbach von der Solmser StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. September 2023OMOM 4521Parkregelung Zufahrt zum Klubhaus des FC Kalbach von der L 3019Direktanregung
- 5. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 278Parkregelung Zufahrt zum Klubhaus des FC Kalbach von der L 3019Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme