Parkregelung Zufahrt zum Klubhaus des FC Kalbach von der L 3019
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, eine konsistente Parkregelung für die Zufahrt zum Klubhaus des FC Kalbach einzurichten, um Verkehrsbehinderungen und -blockaden zu vermeiden. Dies ist notwendig, um die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten, insbesondere an Wochenenden und bei Veranstaltungen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, eine konsistente Parkregelung für die Zufahrtsstraße zum Klubhaus des FC Kalbach von der L 3019 aus einzurichten und gegebenenfalls die Zufahrt, etwa an Wochenenden oder bei Festen sowie großen Sportereignissen, vollständig zu beschränken. Die anrainenden Vereine sind mit einzubeziehen.
Begründung
Auf der Zufahrtsstraße zum Klubhaus des FC Kalbach kommt es immer wieder zu starken Verkehrsbehinderungen und -blockaden durch parkende Fahrzeuge. Insbesondere ist nicht mehr gewährleistet, dass Rettungsfahrzeuge das Klubhaus des FC Kalbach sowie den Sportplatz erreichen. Dies tritt vor allem an Wochenenden und anlässlich von (sportlichen) Ereignissen auf. Der Magistrat wird aufgefordert, eine konsistente Parkregelung dort einzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, (zeitweise) das Parken dort zu untersagen sowie die Zufahrt zu beschränken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2023OFOF 421/12Parkregelung Zufahrt zum Klubhaus des FC Kalbach von der Solmser StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. September 2023Sie sind hierOMOM 4521Parkregelung Zufahrt zum Klubhaus des FC Kalbach von der L 3019Direktanregung
- 5. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 278Parkregelung Zufahrt zum Klubhaus des FC Kalbach von der L 3019Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1