Parkregelung Zufahrt zum Klubhaus des FC Kalbach von der L 3019
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Parkregelung zur Zufahrt zum Klubhaus des FC Kalbach. Es wird darauf hingewiesen, dass das Parken auf dem Wirtschaftsweg nicht erlaubt ist und dass die Zufahrt über die Straße "Am Hopfenbrunnen" erfolgen sollte. Ziel ist es, die Verkehrssituation zu klären und die Nutzung des Weges zu regeln.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei der angesprochenen Zuwegung handelt es sich um einen Wirtschaftsweg mit einem Querschnitt von ca. 3,50 m. Aufgrund der Zusatzbeschilderung "Anlieger frei" können alle Verkehrsteilnehmer:innen, die ein berechtigtes Anliegen haben, in den Wirtschaftsweg einfahren. Ein Besuch der Gaststätte im Clubhaus Kalbach im Rahmen eines Fußballspiels beispielsweise ist demnach zulässig.
Das Parken ist gemäß Straßenverkehrs-Ordnung nicht erlaubt und kann bei dieser geringen Breite auch nicht freigegeben bzw. beordnet werden. Einem vorsätzlichen Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen lässt sich mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht abhelfen. Vor dem Klubhaus/Sportplatz des FC Kalbach wurden bereits überall, wo es die Breiten zugelassen haben, Parkplätze mittels Markierung ausgewiesen. Eine eindeutige Parkordnung beziehungsweise ein eindeutiges Parkverbot ist gegeben.
Der Sportplatz kann und sollte über die Straße "Am Hopfenbrunnen" angefahren werden. Hier könnte der FC Kalbach als Veranstalter/Verursacher prüfen, inwieweit die vorhandene Wegweisung an der L 3019 zielführend beziehungsweise notwendig ist und gegebenenfalls Ordner bei Sportveranstaltungen einsetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2023OFOF 421/12Parkregelung Zufahrt zum Klubhaus des FC Kalbach von der Solmser StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. September 2023OMOM 4521Parkregelung Zufahrt zum Klubhaus des FC Kalbach von der L 3019Direktanregung
- 5. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 278Parkregelung Zufahrt zum Klubhaus des FC Kalbach von der L 3019Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab