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Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11

Vorlagentyp: OFGRÜNE
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Begründung

Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, - alle Zusammenführungen von Fahrradstreifen/-wegen und Autofahrspuren - ähnlich der Fahrstreifensituation Battonstraße / Kurt-Schumacher-Straße hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen und den Erfordernissen bezüglich der Sicherheit anzupassen. Als Beispiele seien hier genannt: Fechenheim: Carl Ulrich Brücke nördl. Rampe Fahrtrichtung Norden (überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs, keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes), Fechenheim: Alt Fechenheim / Kleestraße, Fahrtrichtung Süd (gefährliche Kurvensituation i.d.R. Keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes der KFZ) - Fahrbahn, Fahrbahnrand (vor allem Bordsteinaufsätze / Frankfurter Hut) und Fahrbahnraum von Fahrradwegen zu überprüfen und in einen verkehrssicheren Zustand überführen, Schilder jeder Art, die in den Fahrbahnraum ragen werden entfernt bzw. an anderer Stelle sicherheitsunbedenklich installiert. Dies gilt insbesondere in Gewerbegebieten in denen das Zusammentreffen von LKW Verkehr und Fahrrad eine besondere Gefahr darstellt. - Das unerlaubte Parken auf Fahrradwegen ist stärker zu kontrollieren, dies insbesondere auch in den Gewerbegebieten Karl-Benz-Straße, Seckbach Süd (u.a. Fries-, Kruppstraße) Begründung: Fahrradstreifen sind dort, wo sie von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden ein probates Mittel den Fahrradverkehr sicherer zu machen. Leider wird das Parken auf Fahrradstreifen, das unerlaubte befahren von Fahrradstreifen nicht ausreichend geahndet, so dass ein permanenter Missbrauch stattfindet. Wenn dann auch noch Fahrbahnzusammenführungen mit dem PKW an unübersichtlicher Stelle oder bei Überschreitung der Regelgeschwindigkeit durch den PKW Verkehr stattfindet, werden diese zur Gefahr. Dies muss abgestellt werden. Fahrradwege, die in schlechtem Zustand sind, deren Fahrbahnraum mit Schildern verstellt sind, deren Fahrbahnränder gekennzeichnet sind durch halb oder ganz abgerissene Bordsteinaufsätze stellen eine Gefahr dar und sind nicht zielführend für einen sicheren und sich ausweitenden Fahrradverkehr.

Inhalt

Antrag vom 01.09.2018, OF 404/11

Betreff: Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, - alle Zusammenführungen von Fahrradstreifen/-wegen und Autofahrspuren - ähnlich der Fahrstreifensituation Battonstraße / Kurt-Schumacher-Straße hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen und den Erfordernissen bezüglich der Sicherheit anzupassen. Als Beispiele seien hier genannt: Fechenheim: Carl Ulrich Brücke nördl. Rampe Fahrtrichtung Norden (überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs, keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes), Fechenheim: Alt Fechenheim / Kleestraße, Fahrtrichtung Süd (gefährliche Kurvensituation i.d.R. Keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes der KFZ) - Fahrbahn, Fahrbahnrand (vor allem Bordsteinaufsätze / Frankfurter Hut) und Fahrbahnraum von Fahrradwegen zu überprüfen und in einen verkehrssicheren Zustand überführen, Schilder jeder Art, die in den Fahrbahnraum ragen werden entfernt bzw. an anderer Stelle sicherheitsunbedenklich installiert. Dies gilt insbesondere in Gewerbegebieten in denen das Zusammentreffen von LKW Verkehr und Fahrrad eine besondere Gefahr darstellt. - Das unerlaubte Parken auf Fahrradwegen ist stärker zu kontrollieren, dies insbesondere auch in den Gewerbegebieten Karl-Benz-Straße, Seckbach Süd (u.a. Fries-, Kruppstraße)

Begründung: Fahrradstreifen sind dort, wo sie von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden ein probates Mittel den Fahrradverkehr sicherer zu machen. Leider wird das Parken auf Fahrradstreifen, das unerlaubte befahren von Fahrradstreifen nicht ausreichend geahndet, so dass ein permanenter Missbrauch stattfindet. Wenn dann auch noch Fahrbahnzusammenführungen mit dem PKW an unübersichtlicher Stelle oder bei Überschreitung der Regelgeschwindigkeit durch den PKW Verkehr stattfindet, werden diese zur Gefahr. Dies muss abgestellt werden. Fahrradwege, die in schlechtem Zustand sind, deren Fahrbahnraum mit Schildern verstellt sind, deren Fahrbahnränder gekennzeichnet sind durch halb oder ganz abgerissene Bordsteinaufsätze stellen eine Gefahr dar und sind nicht zielführend für einen sicheren und sich ausweitenden Fahrradverkehr.

Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 1. September 2018Sie sind hier
    OFOF 404/11Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 17. September 2018OMOM 3673Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11Direktanregung
  3. 14. Januar 2019STST 15Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11Stellungnahme
  4. 14. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 180 WochenSTST 398Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-NordStellungnahme
  5. 25. April 2022OAOA 178Straßen in den Gewerbegebieten endlich sanieren!Anregung
  6. 19. November 2022OFOF 349/11Markierung Radweg in der KruppstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 5. Dezember 2022OMOM 3212Markierung Radweg in der KruppstraßeDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 25 · 17.09.2018
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3673 2018 Die Vorlage OF 404/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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