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Sicheres Radfahren auf dem Alleenring, vor allem auf Höhe Nibelungenallee und Höhenstraße

Vorlagentyp: OFGRÜNE
50 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen
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Begründung

Alleenring, vor allem auf Höhe Nibelungenallee und Höhenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, im Rahmen der Neuerungen der StVo durch Markierungs- und Beschilderungsarbeiten sowie durch mehr Kontrollen 1. den Radweg auf der Südseite der Nibelungenallee zwischen Eckenheimer Landstraße und Nordendstraße vom Bürgersteig auf die Fahrbahn zu verlegen. 2. den Radweg auf der Höhenstraße, der eine wichtige Teilroute vom Ostend bis Bockenheim darstellt, sicherer zu gestalten. Begründung: zu

  1. Der Radverkehr entlang der Nibelungenallee ist gerade an den Straßeneinmündungen akut gefährdet, da die zwischen Radweg und Straße parkenden Autos die Sicht behindern. Gerade im Bereich der Bushaltestellen und vor dem Bürgerhospital steigt die Gefahr durch wartende Fahrgäste von Bus und Taxi. Durch die in diesem Bereich leicht abschüssige Allee wird der Radverkehr so schnell, dass er besser auf einem Fahrrad-Streifen auf der Straße aufgehoben ist. zu
  2. Gerade die Radspur auf Höhe der Bergerstraße und Heidestraße ist oft von parkenden Autos belegt und dies stellt eine große Gefährdung für Radfahrende dar, besonders im Bereich der Bushaltestelle Höhenstrasse. Hier drängen vor allem die zur Abendzeit auf dem Radweg parkende Autos, die Radfahrende auf die Straße oder auf den engen Bürgersteig. zu
  3. Und
  4. Die seit 01.04.13 neu geregelte StVo gilt auch für Parken und Behinderungen der Radwege bzw. zur Verlegung von Radspuren auf die Fahrbahn. Deshalb könnte hier die neue StVo beispielhaft zum Schutze aller Beteiligten zeitnah konsequent angewendet werden.

Inhalt

Antrag vom 10.05.2013, OF 395/3

Betreff: Sicheres Radfahren auf dem Alleenring, vor allem auf Höhe Nibelungenallee und Höhenstraße

Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, im Rahmen der Neuerungen der StVo durch Markierungs- und Beschilderungsarbeiten sowie durch mehr Kontrollen 1. den Radweg auf der Südseite der Nibelungenallee zwischen Eckenheimer Landstraße und Nordendstraße vom Bürgersteig auf die Fahrbahn zu verlegen. 2. den Radweg auf der Höhenstraße, der eine wichtige Teilroute vom Ostend bis Bockenheim darstellt, sicherer zu gestalten.

Begründung: zu

  1. Der Radverkehr entlang der Nibelungenallee ist gerade an den Straßeneinmündungen akut gefährdet, da die zwischen Radweg und Straße parkenden Autos die Sicht behindern. Gerade im Bereich der Bushaltestellen und vor dem Bürgerhospital steigt die Gefahr durch wartende Fahrgäste von Bus und Taxi. Durch die in diesem Bereich leicht abschüssige Allee wird der Radverkehr so schnell, dass er besser auf einem Fahrrad-Streifen auf der Straße aufgehoben ist. zu
  2. Gerade die Radspur auf Höhe der Bergerstraße und Heidestraße ist oft von parkenden Autos belegt und dies stellt eine große Gefährdung für Radfahrende dar, besonders im Bereich der Bushaltestelle Höhenstrasse. Hier drängen vor allem die zur Abendzeit auf dem Radweg parkende Autos, die Radfahrende auf die Straße oder auf den engen Bürgersteig. zu
  3. Und
  4. Die seit 01.04.13 neu geregelte StVo gilt auch für Parken und Behinderungen der Radwege bzw. zur Verlegung von Radspuren auf die Fahrbahn. Deshalb könnte hier die neue StVo beispielhaft zum Schutze aller Beteiligten zeitnah konsequent angewendet werden.Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Mai 2013Sie sind hier
    OFOF 395/3Sicheres Radfahren auf dem Alleenring, vor allem auf Höhe Nibelungenallee und Höhenstraße
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 23. Januar 2014OMOM 2823Sicheres Radfahren auf dem Alleenring, vor allem auf Höhe der HöhenstraßeDirektanregung
  3. 28. April 2014Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 576Sicheres Radfahren auf dem Alleenring, vor allem auf Höhe der HöhenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 3
Sitzung 21 · 23.05.2013
TO I, TOP 26
Beraten
Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 22 · 27.06.2013
TO I, TOP 16
Beraten
Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 23 · 22.08.2013
TO I, TOP 14
Beraten
1. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur Teilnahme des Radfahrbüros an der Ortsbeiratssitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, in dieser Angelegenheit das Radfahrbüro zu einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 27 · 05.12.2013
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 28 · 23.01.2014
TO I, TOP 6
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2823 2014 Die Vorlage OF 395/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors sowie der erste Absatz der Begründung gestrichen werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDLinkeFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Grüne
zu Rest)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Ziffer 1. sowie erster Absatz der Begründung: CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme) Ziffer 2. und Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme

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