Sicheres Radfahren auf dem Alleenring, vor allem auf Höhe der Höhenstraße
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2014, OM 2823 entstanden aus Vorlage: OF 395/3 vom 10.05.2013
Betreff: Sicheres Radfahren auf dem Alleenring, vor allem auf Höhe der Höhenstraße Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Neuerungen der Straßenverkehrsordnung durch Markierungs- und Beschilderungsarbeiten sowie durch mehr Kontrollen den Radweg auf der Höhenstraße, der eine wichtige Teilroute vom Ostend bis nach Bockenheim darstellt, sicherer zu gestalten.
Begründung: Gerade die Radspur auf Höhe der Berger Straße und Heidestraße ist oft von parkenden Autos belegt. Dies stellt eine große Gefährdung für Radfahrende dar, besonders im Bereich der Bushaltestelle "Höhenstraße". Hier drängen vor allem die zur Abendzeit auf dem Radweg geparkten Autos die Radfahrenden auf die Straße oder auf den engen Bürgersteig. Die seit dem 01.04.2013 neu geregelte Straßenverkehrsordnung gilt auch für Parken auf Radwegen und Behinderungen der Radwege bzw. zur Verlegung von Radspuren auf die Fahrbahn. Deshalb könnte hier die neue Straßenverkehrsordnung beispielhaft zum Schutze aller Beteiligten zeitnah konsequent angewendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2013OFOF 395/3Sicheres Radfahren auf dem Alleenring, vor allem auf Höhe Nibelungenallee und HöhenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2014Sie sind hierOMOM 2823Sicheres Radfahren auf dem Alleenring, vor allem auf Höhe der HöhenstraßeDirektanregung
- 28. April 2014Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 576Sicheres Radfahren auf dem Alleenring, vor allem auf Höhe der HöhenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats