Verkehrssituation in der Straße Zur Obermühle
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Zur Obermühle — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Fahrverbot in der Gasse zum Kindergarten26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Drängelgitter entlang der Straße Zur Obermühle27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baugebiet „Grillmayer“ Zur Obermühle05.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Zur Obermühle per E-MailBegründung
Obermühle Der Magistrat wird gebeten umgehend in der Straße "Zur Obermühle" das in Fahrtrichtung rechts ab Hausnummer 6 geltende absolute Halteverbot (Zeichen 283 StVO) ab dem Fußweg zur Straße "Untere Burggasse" auf Höhe der Hausnummer 8 wieder aufzuheben. Am Eingang zum Fußweg befindet sich ein Pfosten der hierzu verwendet werden kann. Ebenso soll der Verkehrspoller am Eingang zur Kita Mühleninsel bei Hausnummer 10 um circa 1,5 Meter auf die Mitte der Außenmauer versetzt werden. Der Magistrat möge prüfen ob die Straße zu einer verkehrsberuhigten Zone (Zeichen 325.1 und 325.2 StVO) umgewandelt werden kann, um die Geschwindigkeit vorbeifahrender Autos auf der Höhe der Kita Mühleninsel nochmals absenken zu können. Begründung: Bei einer routinemäßigen Begehung durch einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurden Eltern darauf hingewiesen dass das Parken entlang der Mauer zur Kita Mühleninsel aufgrund des Halteverbotsschildes vor Haus Nummer 6 nicht gestattet sei. Diese Haltefläche ist jedoch wichtig für diese Straße: Die dort abgestellten Autos verengen den Straßenraum und bremsen so den an der Kita vorbeilaufenden Verkehr, was die Sicherheit der Kinder und Eltern erhöht. Anwohner benötigen die Stellflächen da es auch gerade in diesem Bereich generell zu wenig Parkmöglichkeiten gibt. Berufstätige Eltern von Kindern in der Kita oder der Anna-Schmidt-Schule sind zudem auf diese Stellflächen angewiesen um ihre Kinder auch mal mit dem Auto absetzen zu können. Ein Halteverbot auf der in Fahrtrichtung rechten Seite ist auf das Haus Nummer 6 zu beschränken um das Sichtfeld für den Fußweg von der "Unteren Burggasse" sicher zu stellen - im weiteren Verlauf der Straße ist das Halteverbot nicht notwendig. Der große Poller vor dem Eingang zur Kita sollte das Parken vor der circa 4 Meter langen Mauer vor dem Tor verhindern, damit Kinder freie Sicht auf die Fahrtrichtung der Einbahnstraße haben. Leider wurde der Poller so gesetzt, dass noch immer Kleinwagenbesitzer ermuntert sind ihr Auto gerade dort auf dem verbliebenen Restplatz abzustellen. Ein Umsetzen des Pollers um circa 1-2 Meter die Fahrtrichtung hinauf stellt sicher dass kein Auto dort mehr parken kann und Kinder wirklich eine freie Sicht auf die Straße erhalten. Insgesamt ist eine weitere Reduzierung des Tempos vor der Kita wünschenswert.
Inhalt
Antrag vom 02.09.2016, OF 38/13
Betreff: Verkehrssituation in der Straße Zur Obermühle Der Magistrat wird gebeten umgehend in der Straße "Zur Obermühle" das in Fahrtrichtung rechts ab Hausnummer 6 geltende absolute Halteverbot (Zeichen 283 StVO) ab dem Fußweg zur Straße "Untere Burggasse" auf Höhe der Hausnummer 8 wieder aufzuheben. Am Eingang zum Fußweg befindet sich ein Pfosten der hierzu verwendet werden kann. Ebenso soll der Verkehrspoller am Eingang zur Kita Mühleninsel bei Hausnummer 10 um circa 1,5 Meter auf die Mitte der Außenmauer versetzt werden. Der Magistrat möge prüfen ob die Straße zu einer verkehrsberuhigten Zone (Zeichen 325.1 und 325.2 StVO) umgewandelt werden kann, um die Geschwindigkeit vorbeifahrender Autos auf der Höhe der Kita Mühleninsel nochmals absenken zu können.
Begründung: Bei einer routinemäßigen Begehung durch einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurden Eltern darauf hingewiesen dass das Parken entlang der Mauer zur Kita Mühleninsel aufgrund des Halteverbotsschildes vor Haus Nummer 6 nicht gestattet sei. Diese Haltefläche ist jedoch wichtig für diese Straße: Die dort abgestellten Autos verengen den Straßenraum und bremsen so den an der Kita vorbeilaufenden Verkehr, was die Sicherheit der Kinder und Eltern erhöht. Anwohner benötigen die Stellflächen da es auch gerade in diesem Bereich generell zu wenig Parkmöglichkeiten gibt. Berufstätige Eltern von Kindern in der Kita oder der Anna-Schmidt-Schule sind zudem auf diese Stellflächen angewiesen um ihre Kinder auch mal mit dem Auto absetzen zu können. Ein Halteverbot auf der in Fahrtrichtung rechten Seite ist auf das Haus Nummer 6 zu beschränken um das Sichtfeld für den Fußweg von der "Unteren Burggasse" sicher zu stellen - im weiteren Verlauf der Straße ist das Halteverbot nicht notwendig. Der große Poller vor dem Eingang zur Kita sollte das Parken vor der circa 4 Meter langen Mauer vor dem Tor verhindern, damit Kinder freie Sicht auf die Fahrtrichtung der Einbahnstraße haben. Leider wurde der Poller so gesetzt, dass noch immer Kleinwagenbesitzer ermuntert sind ihr Auto gerade dort auf dem verbliebenen Restplatz abzustellen. Ein Umsetzen des Pollers um circa 1-2 Meter die Fahrtrichtung hinauf stellt sicher dass kein Auto dort mehr parken kann und Kinder wirklich eine freie Sicht auf die Straße erhalten. Insgesamt ist eine weitere Reduzierung des Tempos vor der Kita wünschenswert.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2016Sie sind hierOFOF 38/13Verkehrssituation in der Straße Zur ObermühleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. September 2016OMOM 538Verkehrssituation in der Straße Zur ObermühleDirektanregung
- 5. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1680Verkehrssituation in der Straße Zur ObermühleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme