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Barrierefreier Ausbau der Haltestellen der Buslinie 52 in Frankfurt an die seit 1999 veränderten Gegebenheiten anpassen

Vorlagentyp: OFLINKE
21 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

„Die Haltestelle Elektronstraße soll nach Verlängerung der Buslinie 52 gemäß Nahverkehrsplan nicht mehr vom Bus 52 angefahren werden, so dass hier auf den barrierefreien Ausbau verzichtet wird.“ Damit ist diese Anlage überflüssig. 3) Galluswarte, Fahrtrichtung Schloßbornerstraße, Blatt 9a Die vorgelegte Planung hinsichtlich der eigentlichen Haltestelle selbst entspricht den Erfordernissen, wenn berücksichtigt wird, dass ● im Bestand ein Radweg parallel zur Mainzer Landstraße in Richtung Innenstadt/ Hauptbahnhof abmarkiert ist, dessen Bestand nach Informationen des Ortsbeirats unstrittig ist, der aber bei Umsetzung der vorliegenden Planung zumindest im Bereich der Haltestelle entfiele und ● auf die als geplant eingezeichnete Taxivorfahrt verzichtet wird, weil sie nach Einschätzung des Ortsbeirats im Bereich Zufahrt auf der Seite der Camberger Brücke wegen der Querung des Fussgänger- und Radfahrerüberganges sowie des Bereichs der Wartezone der Haltestelle zu unfallträchtigen Interessenkonflikten führt. . 4) Haus Gallus, Fahrtrichtung Schloßbornerstraße, Blatt 10a Die im heutigen baulichen Zustand nur noch vermeintliche Radwegführung auf dem Gehsteig im Bereich der Haltestelle war schon mehrfach Gegenstand der Behandlung im Ortsbeirat mit dem Ziel, diesen unhaltbaren Zustand zugunsten der heutigen tatsächlichen Radwegführung im Zuge der Fahrbahn endgültig zu beseitigen. Aus diesem Grund lehnt der Ortsbeirat die „Reaktivierung“ dieser Radverkehrsbeziehung zugunsten der Beibehaltung des Radweges auf der Fahrbahn ab. Blatt 10 a ist somit diesbezüglich zu berichtigen. 5) Haus Gallus, Richtung Griesheim Bf/Eichenstraße, Blatt 10 b Gegenüber dem bewährten heutigen Zustand ist eine Verlegung der Haltestelle in die Frankenallee in Höhe des Schulhofs der Guenderrodesschule vorgesehen. Die hier vorgesehene Lage der Haltestelle bedingt die Wiedereinführung der ehemaligen Linienführung ab der Haltestelle DB Zentrale in der Idsteinerstraße über die Kriegkstraße in die Frankenallee. Diese frühere Linienführung hat sich hinsichtlich der Fahrzeiten und der Durchführbarkeit angesichts der Parksituation in der Frankenallee schon seinerzeit nicht bewährt und sollte deshalb keinesfalls wieder eingeführt werden. Die jetzt geplante Lage steht im Widerspruch zu den Interessen von etwa 80 bis 90 % der Nutzer dieser Station. Die Mehrheit benutzt diese Haltestelle in Ihrer heutigen Lage zum Umstieg auf die S-Bahn. Damit bedeutet die Lage vor dem Schulhof der Guenderrodeschule für die Mehrheit der Nutzer eine unnötige und nicht begründbare Verlängerung von Fußwegen und Umsteigezeiten mit infolgedessen schlechterer Attraktivität des ÖPNV. 6) DB Zentrale, Fahrtrichtung Schloßbornerstraße, Blatt 11 a Die neue Lage der Haltestelle vor dem Gebäude der DB Zentrale hat sich in der Vergangenheit nicht bewährt, weshalb diese Haltestelle bereits wieder in die ursprüngliche Lage vor der Grünfläche mit dem DB Museumsfahrzeug (Lok plus Speisewagen) zurückverlegt wurde. Hier ist gegenüber einem erneuten Verlegen der Station bewährtes eindeutig vorzuziehen. 7) DB Zentrale, Fahrtrichtung Griesheim Bf/Eichenstraße, Blatt 11 b Der Umbau der Haltestelle ist so vorzunehmen, dass die vom Ortsbeirat abgelehnte Linienführung über die Kriegkstraße nicht notwendig wird (siehe dazu Ziffer 5 zu Blatt 10 b) 8) Paul-Hindemith-Schule, Fahrtrichtung Griesheim Bf/Eichenstraße Blatt 12 a/b Die Verlegung dieser Haltestelle wurde vom Ortsbeirat 1 bereits früher auf Antrag der SPD behandelt und die Versetzung des Haltestellenschildes an den laut Plan vorgesehenen Standort zurückgenommen. Mit welcher Begründung wird nun erneut an der kostenträchtigen Verlegung des Wartehäuschens festgehalten? Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass die Baukosten für ein Verlegen des Wartehäuschens vermieden werden und die Station an der heutigen Position der Wartehalle barrierefrei aus-/umgebaut wird. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar warum am Planungsstand 1999 festgehalten wird.

Inhalt

Antrag vom 18.09.2007, OF 354/1

Betreff:

Barrierefreier Ausbau der Haltestellen der Buslinie 52 in Frankfurt an die seit 1999 veränderten Gegebenheiten anpassen

Im Vortrag des Magistrats M 173 " Barrierefreier Ausbau der Haltestellen der Buslinie 52 in Frankfurt" heißt es unter Ziffer 3:

"Es dient zur Kenntnis, dass die Massnahme auf der Grundlage der Vorplanungen der VGF aus dem Jahre 1999 basiert."

Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 1 zur M 173 folgenden Beschluß fassen:

Der Ortsbeirat 1 nimmt diesen Hinweis auf den veralteten Planungsstand mit der M 173 zur Kenntnis und stimmt der vorgelegten Planung mit der Maßgabe zu, dass vor Umsetzung der Planung die aktuellen Gegebenheiten und die seit 1999 vorgenommenen und sich in der täglichen Betriebspraxis bewährten Änderungen der Lage von Haltestellen (Blätter 2, 6a/b, 9b, 10a/b, 11a/b und 12a/b) und Linienführung (Blätter 10 b und 11) unter Berücksichtigung der nachfolgenden Vorschläge des Ortsbeirats 1 eingearbeitet werden:

1) Griesheim Bahnhof/Eichenstraße, Blatt 1 Die im Plan enthaltene Bezeichnung Endhaltestelle steht im Widerspruch zu der vorgesehenen und bereits beschlossenen Linienverlängerung bis zur Jägerallee

2) Elektronstraße, Blatt 2

Die Anlage zum Umbau dieser Station ist noch enthalten, obwohl im Magistratsbericht M 173 selbst nicht mehr vorgesehen mit der

Begründung:

"Die Haltestelle Elektronstraße soll nach Verlängerung der Buslinie 52 gemäß Nahverkehrsplan nicht mehr vom Bus 52 angefahren werden, so dass hier auf den barrierefreien Ausbau verzichtet wird.“ Damit ist diese Anlage überflüssig.

3) Galluswarte, Fahrtrichtung Schloßbornerstraße, Blatt 9a Die vorgelegte Planung hinsichtlich der eigentlichen Haltestelle selbst entspricht den Erfordernissen, wenn berücksichtigt wird, dass

● im Bestand ein Radweg parallel zur Mainzer Landstraße in Richtung

Innenstadt/ Hauptbahnhof abmarkiert ist, dessen Bestand nach Informationen des Ortsbeirats unstrittig ist, der aber bei Umsetzung der vorliegenden Planung zumindest im Bereich der Haltestelle entfiele und

● auf die als geplant eingezeichnete Taxivorfahrt verzichtet wird,

weil sie nach Einschätzung des Ortsbeirats im Bereich Zufahrt auf der Seite der Camberger Brücke wegen der Querung des Fussgänger- und Radfahrerüberganges sowie des Bereichs der Wartezone der Haltestelle zu unfallträchtigen Interessenkonflikten führt.

. 4) Haus Gallus, Fahrtrichtung Schloßbornerstraße, Blatt 10a

Die im heutigen baulichen Zustand nur noch vermeintliche Radwegführung auf dem Gehsteig im Bereich der Haltestelle war schon mehrfach Gegenstand der Behandlung im Ortsbeirat mit dem Ziel, diesen unhaltbaren Zustand zugunsten der heutigen tatsächlichen Radwegführung im Zuge der Fahrbahn endgültig zu beseitigen. Aus diesem Grund lehnt der Ortsbeirat die "Reaktivierung“ dieser Radverkehrsbeziehung zugunsten der Beibehaltung des Radweges auf der Fahrbahn ab. Blatt 10 a ist somit diesbezüglich zu berichtigen.

5) Haus Gallus, Richtung Griesheim Bf/Eichenstraße, Blatt 10 b Gegenüber dem bewährten heutigen Zustand ist eine Verlegung der Haltestelle in die Frankenallee in Höhe des Schulhofs der Guenderrodesschule vorgesehen. Die hier vorgesehene Lage der Haltestelle bedingt die Wiedereinführung der ehemaligen Linienführung ab der Haltestelle DB Zentrale in der Idsteinerstraße über die Kriegkstraße in die Frankenallee. Diese frühere Linienführung hat sich hinsichtlich der Fahrzeiten und der Durchführbarkeit angesichts der Parksituation in der Frankenallee schon seinerzeit nicht bewährt und sollte deshalb keinesfalls wieder eingeführt werden.

Die jetzt geplante Lage steht im Widerspruch zu den Interessen von etwa 80 bis 90 % der Nutzer dieser Station. Die Mehrheit benutzt diese Haltestelle in Ihrer heutigen Lage zum Umstieg auf die S-Bahn.

Damit bedeutet die Lage vor dem Schulhof der Guenderrodeschule für die Mehrheit der Nutzer eine unnötige und nicht begründbare Verlängerung von Fußwegen und Umsteigezeiten mit infolgedessen schlechterer Attraktivität des ÖPNV.

6) DB Zentrale, Fahrtrichtung Schloßbornerstraße, Blatt 11 a Die neue Lage der Haltestelle vor dem Gebäude der DB Zentrale hat sich in der Vergangenheit nicht bewährt, weshalb diese Haltestelle bereits wieder in die ursprüngliche Lage vor der Grünfläche mit dem DB Museumsfahrzeug (Lok plus Speisewagen) zurückverlegt wurde. Hier ist gegenüber einem erneuten Verlegen der Station bewährtes eindeutig vorzuziehen.

7) DB Zentrale, Fahrtrichtung Griesheim Bf/Eichenstraße, Blatt 11 b Der Umbau der Haltestelle ist so vorzunehmen, dass die vom Ortsbeirat abgelehnte Linienführung über die Kriegkstraße nicht notwendig wird (siehe dazu Ziffer 5 zu Blatt 10 b)

8) Paul-Hindemith-Schule, Fahrtrichtung Griesheim Bf/Eichenstraße Blatt 12 a/b Die Verlegung dieser Haltestelle wurde vom Ortsbeirat 1 bereits früher auf Antrag der SPD behandelt und die Versetzung des Haltestellenschildes an den laut Plan vorgesehenen Standort zurückgenommen. Mit welcher Begründung wird nun erneut an der kostenträchtigen Verlegung des Wartehäuschens festgehalten? Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass die Baukosten für ein Verlegen des Wartehäuschens vermieden werden und die Station an der heutigen Position der Wartehalle barrierefrei aus-/umgebaut wird.

Begründung:

Es ist nicht nachvollziehbar warum am Planungsstand 1999 festgehalten wird.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.08.2007, M 173 Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. August 2007MM 173Barrierefreier Ausbau der Haltestellen der Buslinie 52 in FrankfurtMagistratsvortrag
  2. 18. September 2007OAOA 480Barrierefreier Ausbau der Haltestellen der Buslinie 52 in Frankfurt an die seit 1999 veränderten Gegebenheiten anpassen Vortrag des Magistrats vom 24.08.2007, M 173Anregung
  3. 18. September 2007Sie sind hier
    OFOF 354/1Barrierefreier Ausbau der Haltestellen der Buslinie 52 in Frankfurt an die seit 1999 veränderten Gegebenheiten anpassen
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  4. 21. Januar 2008Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 152Barrierefreier Ausbau der Haltestellen der Buslinie 52 in Frankfurt am MainStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 16 · 18.09.2007
TO I, TOP 24
Angenommen
Anregung OA 480 2007 1. Der Vorlage M 173 wird unter Hinweis auf OA 480 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 354/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Punkte gestrichen werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

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