Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger Landstraße
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Straße/Einmündung Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, die kompliziert gestaltete Fahrbahnmarkierung auf der Gießener Straße zur Einmündung in die Homburger Landstraße zu überprüfen, ob es möglich ist, diese neu und unkomplizierter zu gestalten, so dass es nicht zu überflüssigen Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern - besonders für Radfahrer - kommt. Begründung: Der Sinn dieser Markierung ist für Fahrzeugführer nicht sofort erkennbar, so dass es im fließenden Verkehr oft zu gefährlichen Situationen kommt. Radfahrer sind hier besonders gefährdet.
Inhalt
Antrag vom 04.08.2017, OF 347/10
Betreff: Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, die kompliziert gestaltete Fahrbahnmarkierung auf der Gießener Straße zur Einmündung in die Homburger Landstraße zu überprüfen, ob es möglich ist, diese neu und unkomplizierter zu gestalten, so dass es nicht zu überflüssigen Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern - besonders für Radfahrer - kommt.
Begründung: Der Sinn dieser Markierung ist für Fahrzeugführer nicht sofort erkennbar, so dass es im fließenden Verkehr oft zu gefährlichen Situationen kommt. Radfahrer sind hier besonders gefährdet.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2017Sie sind hierOFOF 347/10Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 22. August 2017OMOM 2013Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger LandstraßeDirektanregung
- 10. November 2017Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2180Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme