Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger Landstraße
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2013 entstanden aus Vorlage: OF 347/10 vom 04.08.2017
Betreff: Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die kompliziert gestaltete Fahrbahnmarkierung auf der Gießener Straße an der Einmündung in die Homburger Landstraße dahin gehend überprüft wird, ob diese neu und unkomplizierter gestaltet werden kann, sodass es nicht zu überflüssigen Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern, besonders für Radfahrer, kommt.
Begründung: Der Sinn dieser Markierung ist für Fahrzeugführer nicht sofort erkennbar, sodass es im fließenden Verkehr oft zu gefährlichen Situationen kommt. Radfahrer sind hier besonders gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2017OFOF 347/10Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 22. August 2017Sie sind hierOMOM 2013Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger LandstraßeDirektanregung
- 10. November 2017Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2180Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats