Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2180
Betreff: Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger Landstraße Die Fahrbahnmarkierung wurde von Seiten der ausführenden Firma falsch aufgetragen. Der Mangel wurde umgehend beseitigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2017OFOF 347/10Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 22. August 2017OMOM 2013Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger LandstraßeDirektanregung
- 10. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2180Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab