Abbiegespur nach links für Fahrradfahrer Günthersburgallee - Kreuzung Hartmann-Ibach-Straße
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Hartmann-Ibach-Straße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Entsiegelung und Radbügel an der Hartmann-Ibach-Straße19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Entsiegelung Hallgartenstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Hartmann-Ibach-Straße per E-MailBegründung
Fahrradfahrer Günthersburgallee - Kreuzung Hartmann-Ibach-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie eine Möglichkeit für Fahrradfahrer umgesetzt werden kann, von der Günthersburgallee auf der rechten Straße nach Norden in Richtung Hartmann-Ibach-Straße kommend, nach links in Richtung Rohrbachstraße abzubiegen, um die Fußgängerampel zur Überquerung zu nutzen. Begründung: Fahrradfahrer werden derzeit auf der nach Norden führenden Günthersburgallee (rechte Straße) in Richtung Hartmann-Ibach-Straße in eine Fahrradspur geleitet, die nach rechts in die Hartmann-Ibach-Straße in Richtung IGS führt. Viele Radfahrer möchten aber z.B in den Park oder zur ausgelagerten Merianschule am Park fahren, also nach links abbiegen. Hier besteht eine Gefahrensituation, da an der Kreuzung Autofahrer von der Rohrbachstraße kommend in die rechte Günthersburgallee als Einbahnstraße einbiegen. Für Radfahrer ist eine Überquerung der Straße ist aufgrund des hohen Verkehrs und der schlechten Einsehbarkeit des Verkehrs nur mit hohem Risiko möglich. Bisher ist es nur praktikabel, 30 Meter vorher links mit dem Fahrrad in die mittlere Grünanlage abzubiegen, soweit man die Situation schon vorher kennt. Hier kann dann die Fußgängerampel genutzt werden.
Inhalt
Antrag vom 22.11.2017, OF 343/3
Betreff: Abbiegespur nach links für Fahrradfahrer Günthersburgallee - Kreuzung Hartmann-Ibach-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie eine Möglichkeit für Fahrradfahrer umgesetzt werden kann, von der Günthersburgallee auf der rechten Straße nach Norden in Richtung Hartmann-Ibach-Straße kommend, nach links in Richtung Rohrbachstraße abzubiegen, um die Fußgängerampel zur Überquerung zu nutzen.
Begründung: Fahrradfahrer werden derzeit auf der nach Norden führenden Günthersburgallee (rechte Straße) in Richtung Hartmann-Ibach-Straße in eine Fahrradspur geleitet, die nach rechts in die Hartmann-Ibach-Straße in Richtung IGS führt. Viele Radfahrer möchten aber z.B in den Park oder zur ausgelagerten Merianschule am Park fahren, also nach links abbiegen. Hier besteht eine Gefahrensituation, da an der Kreuzung Autofahrer von der Rohrbachstraße kommend in die rechte Günthersburgallee als Einbahnstraße einbiegen. Für Radfahrer ist eine Überquerung der Straße ist aufgrund des hohen Verkehrs und der schlechten Einsehbarkeit des Verkehrs nur mit hohem Risiko möglich. Bisher ist es nur praktikabel, 30 Meter vorher links mit dem Fahrrad in die mittlere Grünanlage abzubiegen, soweit man die Situation schon vorher kennt. Hier kann dann die Fußgängerampel genutzt werden.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2017Sie sind hierOFOF 343/3Abbiegespur nach links für Fahrradfahrer Günthersburgallee - Kreuzung Hartmann-Ibach-StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 15. März 2018OMOM 2907Abbiegespur nach links für Fahrradfahrer Günthersburgallee - Kreuzung Hartmann-Ibach-StraßeDirektanregung
- 15. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1123Abbiegespur nach links für Fahrradfahrer Günthersburgallee - Kreuzung Hartmann-Ibach-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme