Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg
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Strubbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße16.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg22.07.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Strubbergstraße per E-MailBegründung
Bereichs im Biedenkopfer Weg Der Ortsbeirat beabsichtigt die Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im "Biedenkopfer Weg" zwischen der "Breitlacher Straße" und der Straße "In der Au". Voraussetzung für eine Initiative des Ortsbeirats ist allerdings der Erhalt eines Großteils der bisher vorhandenen legalen Parkmöglichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner. In diesem Bereich besteht ein hoher Parkdruck durch Anwohnerinnen und Anwohner sowie einpendelnde Fahrzeuge. Vielfach werden Fahrzeuge nicht legal geparkt. Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30 km/h-Zone wirksam wirkt.
Inhalt
Antrag vom 28.01.2019, OF 339/7
Betreff: Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg Der Ortsbeirat beabsichtigt die Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im "Biedenkopfer Weg" zwischen der "Breitlacher Straße" und der Straße "In der Au". Voraussetzung für eine Initiative des Ortsbeirats ist allerdings der Erhalt eines Großteils der bisher vorhandenen legalen Parkmöglichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner. In diesem Bereich besteht ein hoher Parkdruck durch Anwohnerinnen und Anwohner sowie einpendelnde Fahrzeuge. Vielfach werden Fahrzeuge nicht legal geparkt. Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30 km/h-Zone wirksam wirkt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten dem Ortsbeirat eine Planung für genannten Straßenbereich vorzulegen. Die Planung sollte möglichst viele Parkplätze erhalten. In der Planung sollten die vorgesehenen Parkplätze nach Schaffung des verkehrsberuhigten Bereichs erkennbar sein. Zudem bittet der Ortsbeirat um eine Vergleichsdarstellung mit den bisher vorhandenen legalen Parkplätzen.Hauptvorlage: Antrag vom 10.11.2018, OF 333/7 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2018OFOF 333/7Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer WegOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 28. Januar 2019Sie sind hierOFOF 339/7Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer WegOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
- 19. März 2019OMOM 4363Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im und um den Biedenkopfer WegDirektanregung
- 24. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1206Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im und um den Biedenkopfer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage OF 333/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 339/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 340/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme)