Bebauungsplan Nr. 878 .Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacher Straße.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenBegründung
Rödelheimer Bahnhof - Breitlacher Straße" Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 878 "Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacher Straße" wurde vom 03.07. bis zum 23.08. öffentlich ausgelegt. Nachdem der Bebauungsplan in der Offenlage war, besteht jetzt die letzte Möglichkeit, Einwände vorzubringen, da nach der Offenlage bereits Baugenehmigungen aufgrund des Entwurfs erteilt werden können. Das zurzeit in Bau befindliche Bürogebäude im mittleren Teil wurde bereits auf der Grundlage des alten Bebauungsplans genehmigt, sodass der Bebauungsplan dort schon zu spät kommt. Die Fläche zwischen Breitlacher Straße und Bahnlinie nördlich des geplanten Busbahnhofs wird im Bebauungsplan als Misch-Kerngebiet (MK) ausgewiesen.
Inhalt
Antrag vom 07.10.2013, OF 331/7
Betreff: Bebauungsplan Nr. 878 "Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacher Straße" Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 878 "Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacher Straße" wurde vom 03.07. bis zum 23.08. öffentlich ausgelegt. Nachdem der Bebauungsplan in der Offenlage war, besteht jetzt die letzte Möglichkeit, Einwände vorzubringen, da nach der Offenlage bereits Baugenehmigungen aufgrund des Entwurfs erteilt werden können. Das zurzeit in Bau befindliche Bürogebäude im mittleren Teil wurde bereits auf der Grundlage des alten Bebauungsplans genehmigt, sodass der Bebauungsplan dort schon zu spät kommt. Die Fläche zwischen Breitlacher Straße und Bahnlinie nördlich des geplanten Busbahnhofs wird im Bebauungsplan als Misch-Kerngebiet (MK) ausgewiesen. Dies vorausgeschickt, fragt der OBR 7 den Magistrat:
- Wieso wird in dem Bebauungsplan keine Wohnbebauung verbindlich vorgeschrieben?
- Wieso wird nicht festgelegt, dass 30% der Fläche gemäß § 9 Abs. 1 Punkt 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau vorbehalten ist?
- Wieso wird die nördliche der beiden Platanen neben dem bisherigen Rewe-Markt nicht als erhaltenswert in den Bebauungsplan übernommen? Begründung: Zu 1: In Frankfurt besteht ein Mangel an Wohnungen und an Wohnungsbauflächen und ein Überangebot an Büroräumen mit fast 2 Millionen Quadratmeter Leerstand. Deshalb ist es notwendig, dass möglichst viele Freiflächen mit Wohnhäusern bebaut werden. Der Bebauungsplanentwurf weist die Flächen als Misch-Kerngebiet aus. Im südlichen Teil (MK-1) sollen Wohnungen oberhalb des Erdgeschosses zulässig sein. Im mittleren und nördlichen Teil (MK-2) sollen Wohnungen oberhalb des zweiten Geschosses zulässig sein. Damit gibt es keine Bauverpflichtungen für Wohnungen; es ist in das Belieben des Investors gestellt, ob er Wohnungen bauen will, oder nicht. Im mittleren Teil ist bereits ein reines Bürogebäude im Bau. Zu
- In Frankfurt ist die Zahl der mietpreisgebundenen Wohnungen stark zurückgegangen und wird in den nächsten Jahren weiter zurückgehen, da mehr Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen als neue gebaut werden. Dadurch besteht ein dramatischer Mangel an preiswertem Wohnraum. Auf jeder Wohnraumfläche sollte deshalb festgelegt werden, dass mindestens 30% mietpreisgebundene Wohnungen entstehen müssen. Dies steht so auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU und GRÜNEN. Zu
- Im landschaftsplanerisch-ökologischen Bestandsplan in der Begründung zum Bebauungsplan sind etliche Bäume als erhaltenswert eingezeichnet. Einer davon (Nr. 8, Spitzahorn) im mittleren Bereich wurde bereits gefällt. Die Esskastanie (Nr. 1) und die südliche der beiden Platanen (Nr. 2) neben dem Rewe-Markt wurden als erhaltenswert in den Bebauungsplan aufgenommen. Die nördliche der beiden Platanen (Nr. 3) wurde nicht in den Bebauungsplan übernommen und ist daher zur Fällung vorgesehen. In einer Großstadt ist es angesichts des Klimawandels lebensnotwendig, vorhandene Großbäume zu erhalten. Der entstehende Verlust durch einen gefällten Großbaum kann auch nicht durch Neupflanzungen ausgeglichen werden, da diese Jahrzehnte brauchen, bis sie die gleiche Größe erreicht haben. Zudem sind auf der Platzfläche des zukünftigen Busbahnhofs nur Kleinbäume zur Neuanpflanzung vorgesehen.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2013Sie sind hierOFOF 331/7Bebauungsplan Nr. 878 .Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacher Straße.Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 29. Oktober 2013VV 864Bebauungsplan Nr. 878 „Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacher Straße“Anfrage
- 7. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 224Bebauungsplan Nr. 878 "Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacher Straße"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung fraktionslos zu 2) SPD, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE