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Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)

Vorlagentyp: OFCDU
109 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt die Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung de-Neufville-Straße und der Einmündung Brunnenstraße. Dies soll durch den Austausch des Kopfsteinpflasters im Bereich der Weiche gegen einen Spiltt-Mastix-Belag geschehen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung "de-Neufville-Straße" und der Einmündung "Brunnenstraße" derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Spiltt-Mastix-Belag ausgetauscht wird.

Begründung

Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der "de-Neufville-Straße" und der Einmündung "Nonnenpfad" ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Spiltt-Mastix-Belag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. In der Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 führt dieser aus, dass es vorgesehen ist, "die Pflasterfläche in der ersten Jahreshälfte 2021 zu erneuern." Geschehen ist bislang nichts!

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juni 2020OFOF 1682/5Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville Straße und Einmündung BrunnenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Juni 2020OMOM 6202Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung BrunnenstraßeDirektanregung
  3. 11. September 2020STST 1567Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung BrunnenstraßeStellungnahme
  4. 31. Januar 2022Sie sind hier
    OFOF 331/5Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 18. Februar 2022OMOM 1719Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)Direktanregung
  6. 4. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 109 WochenSTST 1535Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 8 · 18.02.2022
TO I, TOP 44
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1719 2022 Die Vorlage OF 331/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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