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Verzicht auf den geplanten Fußweg entlang des Kindergartens Dietrich-Bonhoeffer/Niederursel

Vorlagentyp: OFCDUSPD
77 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

entlang des Kindergartens Dietrich-Bonhoeffer/Niederursel Im Rahmen eines Ortstermins mit Vorstellung der Neubaupläne des gemeinsamen Kindergartens der Gemeinden Dietrich Bonhoeffer und Niederursel am 25.04.2012 wurde auch eine mögliche Wegebeziehung "hinter dem Bestandskindergarten" (Thomas-Mann-Straße 10b) zw. Kleinem-Einkaufszentrum und dem dortigen Spielplatz erörtert. Bereits im Rahmen des Ortstermins wurde durch die Mitglieder des Ortsbeirats ein solcher Weg abgelehnt. Durch die Bürgerschaft, unmittelbare Anwohner und Eltern aus dem Kindergarten wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sich dieser Weg in der konkreten Planung befände. Er soll sogar Teil der Baugenehmigung für den Neubau sein.

Inhalt

Antrag vom 05.06.2013, OF 330/8

Betreff: Verzicht auf den geplanten Fußweg entlang des Kindergartens Dietrich-Bonhoeffer/Niederursel Im Rahmen eines Ortstermins mit Vorstellung der Neubaupläne des gemeinsamen Kindergartens der Gemeinden Dietrich Bonhoeffer und Niederursel am 25.04.2012 wurde auch eine mögliche Wegebeziehung "hinter dem Bestandskindergarten" (Thomas-Mann-Straße 10b) zw. Kleinem-Einkaufszentrum und dem dortigen Spielplatz erörtert. Bereits im Rahmen des Ortstermins wurde durch die Mitglieder des Ortsbeirats ein solcher Weg abgelehnt. Durch die Bürgerschaft, unmittelbare Anwohner und Eltern aus dem Kindergarten wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sich dieser Weg in der konkreten Planung befände. Er soll sogar Teil der Baugenehmigung für den Neubau sein. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf den geplanten Weg hinter dem Bestands-kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (Thomas-Mann-Straße 10b) zu verzichten. Der betreffende Weg wird vom Ortsbeirat 8 abgelehnt.

Begründung: Der betreffende Fußweg soll eine Verkürzung der Wegebeziehung zu dem Spielplatz hinter dem bestehenden Kindergarten von etwa 50 Metern ermöglichen. Hierzu muss dem bestehenden Kindergarten ein nicht unerheblicher Teil seines Außengeländes entzogen werden. Gleichfalls muss aufwendig für eine Beleuchtung des Weges gesorgt werden. Da der betreffende Fußweg mit einer maximalen Breite von ca. 3 Metern zwischen hohen Gartenzäunen, einem Gebäude um zwei Ecken entlangführt ist er von außen nicht einsehbar. Er entzieht sich in der Folge jeglicher sozialen Kontrolle. Es ist daher absehbar, dass dieser (Angst-)Weg von den Anwohnern gemieden und stattdessen - insbesondere in den Abendstunden - nur noch von fragwürdigem Publikum frequentiert wird, bsp. durch die seit kurzem wieder aufflammende Drogenszene, rund um das Kleine Einkaufszentrum. Auch steht zu befürchten, dass sich aufgrund der "guten Lage" die Einbrüche in den Kindergarten häufen werden.Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Juni 2013Sie sind hier
    OFOF 330/8Verzicht auf den geplanten Fußweg entlang des Kindergartens Dietrich-Bonhoeffer/Niederursel
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 20. Juni 2013OMOM 2307Verzicht auf den geplanten Fußweg entlang des Kindergartens Dietrich-Bonhoeffer/NiederurselDirektanregung
  3. 14. Oktober 2013STST 1482Verzicht auf den geplanten Fußweg entlang des Kindergartens Dietrich-Bonhoeffer/ NiederurselStellungnahme
  4. 16. Mai 2014STST 658Verzicht auf den geplanten Fußweg entlang des Kindergartens Dietrich-Bonhoeffer/NiederurselStellungnahme
  5. 24. November 2014Antwort des Magistrats · nach 77 WochenSTST 1468Verzicht auf den geplanten Fußweg entlang des Kindergartens Dietrich-Bonhoeffer/NiederurselStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 21 · 20.06.2013
TO I, TOP 15
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2307 2013 Die Vorlage OF 330/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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