Sondernutzungserlaubnis für Container in der Harkortstraße/Lahmeyerstraße
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Neues zu Lahmeyerstraße per E-MailBegründung
Container in der Harkortstraße/Lahmeyerstraße Vorgang: OM 1490/17 OBR 11; ST 1467/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Sondernutzungserlaubnisse für Container nur zu erteilen, wenn die Schutt- und Abfallbeseitigung ursächlich die Harkortstraße / Lahmeyerstraße selbst oder direkt angrenzende Straßen betrifft. Der Grünstreifen im Wohngebiet eignet sich nicht als dauerhafter Standort für Container die aufgrund weiter entfernter Bau- und Räummaßnahmen aufgestellt werden. Dafür sollten Stellplätze im nahen Gewerbegebiet gefunden werden. Begründung: Bereits im einstimmig beschlossenen Antrag OF 191/11 vom 31.03.2017 hat der Ortsbeirat auf die Problematik hingewiesen. In ST 1467 wird gesagt das Genehmigungen für die Sondernutzung immer zeitlich begrenzt sind, das ist jedoch nicht relevant da immer wieder neue Genehmigungen erteilt werden und somit dauerhaft Container in der Harkortstraße / Lahmeyerstraße stehen, die nichts mit Bau- oder Räummaßnahmen in der unmittelbaren Umgebung zu tun haben. BürgerInnen beschweren sich über fehlenden Parkraum, vor Allem aber wird die Vermüllung rund um die Container beklagt. Müll wird regelmäßig, teils von den Eigentümern selbst, teils von Privatpersonen, neben den verschlossenen Containern abgelagert (s. Bsp. Bild an Weihnachten). Der Grünstreifen wird somit insgesamt verschandelt und das Wohnambiente leidet.
Inhalt
Antrag vom 02.02.2018, OF 329/11
Betreff: Sondernutzungserlaubnis für Container in der Harkortstraße/Lahmeyerstraße Vorgang: OM 1490/17 OBR 11; ST 1467/17
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Sondernutzungserlaubnisse für Container nur zu erteilen, wenn die Schutt- und Abfallbeseitigung ursächlich die Harkortstraße / Lahmeyerstraße selbst oder direkt angrenzende Straßen betrifft. Der Grünstreifen im Wohngebiet eignet sich nicht als dauerhafter Standort für Container die aufgrund weiter entfernter Bau- und Räummaßnahmen aufgestellt werden. Dafür sollten Stellplätze im nahen Gewerbegebiet gefunden werden.
Begründung: Bereits im einstimmig beschlossenen Antrag OF 191/11 vom 31.03.2017 hat der Ortsbeirat auf die Problematik hingewiesen. In ST 1467 wird gesagt das Genehmigungen für die Sondernutzung immer zeitlich begrenzt sind, das ist jedoch nicht relevant da immer wieder neue Genehmigungen erteilt werden und somit dauerhaft Container in der Harkortstraße / Lahmeyerstraße stehen, die nichts mit Bau- oder Räummaßnahmen in der unmittelbaren Umgebung zu tun haben. BürgerInnen beschweren sich über fehlenden Parkraum, vor Allem aber wird die Vermüllung rund um die Container beklagt. Müll wird regelmäßig, teils von den Eigentümern selbst, teils von Privatpersonen, neben den verschlossenen Containern abgelagert (s. Bsp. Bild an Weihnachten). Der Grünstreifen wird somit insgesamt verschandelt und das Wohnambiente leidet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. März 2017OFOF 191/11Parkplätze HarkortstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. April 2017OMOM 1490Parkplätze HarkortstraßeDirektanregung
- 14. August 2017STST 1467Parkplätze HarkortstraßeStellungnahme
- 2. Februar 2018Sie sind hierOFOF 329/11Sondernutzungserlaubnis für Container in der Harkortstraße/LahmeyerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.