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Überprüfung der Erforderlichkeit einer Ampelanlage

Vorlagentyp: OFFDP
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAbgelehnt
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt die Überprüfung der Notwendigkeit einer Ampelanlage am Katharinenkreisel, um diese nur zu Stoßzeiten zu aktivieren. Dies soll helfen, den Verkehrsfluss zu optimieren und Rückstaus zu vermeiden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Katharinenkreisel — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.

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Neues zu Katharinenkreisel per E-Mail

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die hintere der beiden Ampelanlagen am Katharinenkreisel von der BAB 648 kommend nur zu Messe- und anderen Stoßzeiten aktiviert und ansonsten deaktiviert werden kann.

Begründung

Die Einfahrt nach Bockenheim/Katharinenkreisel von der BAB 648 ist mit zwei Ampeln ausgestattet. Zwischen den Ampeln liegen ca. 100m Abstand. Neben der ersten Ampel liegt links die Kurve unter der der Brücke zur Wende vor dem Kreisel und rechts von den drei Fahrspuren eine Spur für Busse und Taxis um am Rückstau vorbeizufahren. Den Rückstau (bis über die Tankstelle hinaus) gibt es allerdings nur bei Messen und im Berufsverkehr. Daher wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die permanente Aktivierung der Ampel erforderlich erscheint. Dies sollte insbesondere auch im Hinblick auf die Bebauung des neuen Quartiers unmittelbar an die BAB 648 und den Katharinenkreisel angrenzend überdacht werden (vgl. Vorlage M 19).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Januar 2021MM 191. Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock - 1. Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB 2. Überarbeitung des Vorplanungsbeschlusses zur Anbindung der BAB 648 an die LudwigLandmann-StraßeMagistratsvortrag
  2. 5. März 2022Sie sind hier
    OFOF 298/2Überprüfung der Erforderlichkeit einer Ampelanlage
    Ortsbeiratsantrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 9 · 21.03.2022
TO I, TOP 23
Abgelehnt
Die Vorlage OF 298/2 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
5 Grüne2 CDULinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
1 CDUFDP
Enthaltung:
1 Grüne1 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: 5 GRÜNE, 2 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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