Überprüfung der Planung eines Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in BergenEnkheim
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- Mangelhaftes Baustellenmanagement24.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. zu prüfen, inwieweit die Planung eines weiteren Jugendzentrums / Jugendhauses im Stadtteil Bergen-Enkheim, wie im Bebauungsplan Nr. 377 vorgesehen, weiter verfolgt werden sollte, 2. zu prüfen, ob stattdessen auf der dafür vorgesehenen "Fläche für den Gemeinbedarf" (0,4 ha) neben der weiteren notwendigen (und eingeplanten) Kindertagesstätte eine Altenwohnanlage eingeplant werden soll, 3. ggf. dafür notwendige Änderungen - auch der dafür benötigten Fläche über die bisher vorgesehenen 0,4 ha hinaus - in der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 377 zu prüfen, zeitnah einzuplanen und die FAAG mit der Umsetzung zu beauftragen. Begründung: Nach der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 377 Leuchte wurde in Bergen ein Jugendhaus am Marktplatz errichtet und inzwischen mit 2 Vollzeitstellen in Betrieb genommen. Es ist zu erwarten, dass deshalb auf absehbare Zeit im Stadtteil Bergen-Enkheim keine finanziellen Mittel bereit gestellt werden können, um ein weiteres Jugendhaus zu errichten. Zudem wäre auch noch weiter bestehender Bedarf zu prüfen. Stattdessen ist eine dramatisch steigende Nachfrage nach seniorengerechten Wohnungen festzustellen. Modell hierfür könnte die bestehende Altenwohnanlage Rangenbergstraße sein, deren Wohnungen sehr begehrt sind. Diese werden bereits von der FAAG bewirtschaftet. Anlage 1 (ca. 75 KB)
Inhalt
Antrag vom 21.02.2015, OF 297/16
Betreff: Überprüfung der Planung eines Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in Bergen-Enkheim
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. zu prüfen, inwieweit die Planung eines weiteren Jugendzentrums / Jugendhauses im Stadtteil Bergen-Enkheim, wie im Bebauungsplan Nr. 377 vorgesehen, weiter verfolgt werden sollte, 2. zu prüfen, ob stattdessen auf der dafür vorgesehenen "Fläche für den Gemeinbedarf" (0,4 ha) neben der weiteren notwendigen (und eingeplanten) Kindertagesstätte eine Altenwohnanlage eingeplant werden soll, 3. ggf. dafür notwendige Änderungen - auch der dafür benötigten Fläche über die bisher vorgesehenen 0,4 ha hinaus - in der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 377 zu prüfen, zeitnah einzuplanen und die FAAG mit der Umsetzung zu beauftragen.
Begründung: Nach der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 377 Leuchte wurde in Bergen ein Jugendhaus am Marktplatz errichtet und inzwischen mit 2 Vollzeitstellen in Betrieb genommen. Es ist zu erwarten, dass deshalb auf absehbare Zeit im Stadtteil Bergen-Enkheim keine finanziellen Mittel bereit gestellt werden können, um ein weiteres Jugendhaus zu errichten. Zudem wäre auch noch weiter bestehender Bedarf zu prüfen. Stattdessen ist eine dramatisch steigende Nachfrage nach seniorengerechten Wohnungen festzustellen. Modell hierfür könnte die bestehende Altenwohnanlage Rangenbergstraße sein, deren Wohnungen sehr begehrt sind. Diese werden bereits von der FAAG bewirtschaftet. Anlage 1 (ca. 75 KB)Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2015Sie sind hierOFOF 297/16Überprüfung der Planung eines Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in BergenEnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE
- 10. März 2015OAOA 614Überprüfung der Planung eines Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in BergenEnkheimAnregung
- 10. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1023Überprüfung der Planung eines Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme