Überprüfung der Planung eines Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in Bergen-Enkheim
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1023
Betreff: Überprüfung der Planung eines Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in Bergen-Enkheim Zu Frage 1: Seit 1998 ist im Bebauungsplan eine gemeinsame Gemeinbedarfsfläche für den Bau einer Kindertagesstätte und eines Jugendhauses ausgewiesen. Die Umsetzung des Bebauungsplans wurde aber seither immer wieder verschoben. Aufgrund der offenen Situation wurde auf dem Berger Marktplatz inzwischen ein Jugendhaus durch die Stadt Frankfurt am Main realisiert. Auf den Bau eines Jugendhauses auf der ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr. 377 wurde folgerichtig verzichtet, auch um für den priorisierten Ausbau der Kindertagesbetreuung ausreichend Fläche einplanen zu können. Zu Frage 2: Auf dem Grundstück ist der Bau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte geplant, hierfür wird das komplette Grundstück benötigt. Zu Frage 3: Den Antworten zu den Punkten 1 und 2 folgend sieht der Magistrat keinen Änderungsbedarf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2015OFOF 297/16Überprüfung der Planung eines Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in BergenEnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE
- 10. März 2015OAOA 614Überprüfung der Planung eines Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in BergenEnkheimAnregung
- 10. Juli 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1023Überprüfung der Planung eines Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab