Poller und Markierung Löwengasse 12
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Installation von Pollern und Markierungen in der Löwengasse 12, um die Einfahrt für AnwohnerInnen freizuhalten und das Parkverbot zu kennzeichnen. Dies soll die Zugänglichkeit für AnwohnerInnen und die Feuerwehr gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, die Einfahrt zwischen den Häusern Löwengasse 10 und 12 mit zwei Pollern zu versehen, die Anfang bzw. Ende des Parkverbots markieren. Zudem soll eine Markierung auf dem Asphalt die genauen Abschnitte der Parkbereiche deutlich machen.
Begründung
Diese Einfahrt dient Tag und Nacht 24 AnwohnerInnen, um zu ihren Parkplätzen zu kommen. bzw. von dort mit ihren Fahrzeugen aufzubrechen. Es gibt auf dem Gelände sowohl Garagen als auch Parkplätze im Innenhof. Es handelt sich gleichzeitig um die Feuerwehreinfahrt für die Eberhardtstr.5. Die Einfahrt wird jedoch immer wieder von parkenden Autos zugestellt, sodass sich die AnwohnerInnen auch schon häufiger an das 6. Polizeirevier gewandt haben. Durch die Poller soll verhindert werden, dass Fahrzeuge über den erlaubten Bereich hinaus im Einfahrtsbereich parken. Durch die Markierung zwischen den Pollern soll optisch verdeutlicht werden, dass der Einfahrtsbereich freizuhalten ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2023Sie sind hierOFOF 276/4Poller und Markierung Löwengasse 12Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. März 2023OMOM 3653Poller und Markierung Löwengasse 12Direktanregung
- 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1481Poller und Markierung Löwengasse 12Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme