Poller und Markierung Löwengasse 12
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Installation von Pollern und Markierungen in der Löwengasse 12 abgelehnt. Die Städtische Verkehrspolizei konnte keine Beschwerden bestätigen, und es gibt bereits klare Hinweise, dass vor der Feuerwehrzufahrt nicht geparkt werden darf.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen: Die Städtische Verkehrspolizei kann eine Beschwerdelage an der betroffenen Örtlichkeit nicht bestätigen und es wird in der Löwengasse generell regelmäßig kontrolliert. Schließlich liegt die Löwengasse in einem Bewohnerparkgebiet. Falschparkende vor der gesiegelten Feuerwehrzufahrt zwischen den Hausnummern 10 und 12 wurden in den vergangenen zwei Jahren nicht verzeichnet.
Ohnehin ist eindeutig erkennbar, dass vor der Feuerwehrzufahrt nicht geparkt werden darf: Parkwinkel, der abgesenkte Bordstein und die farblichen Unterschiede der Pflasterung weisen darauf hin. Eine zusätzliche Sperrfläche und Stahlabweiser würden zu einer Überbeschilderung führen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2023OFOF 276/4Poller und Markierung Löwengasse 12Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. März 2023OMOM 3653Poller und Markierung Löwengasse 12Direktanregung
- 10. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1481Poller und Markierung Löwengasse 12Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab