Lärmemissionen der Stadtbahn-Wendeanlage "Nieder-Eschbach" reduzieren
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmemissionen der Stadtbahn-Wendeanlage "Nieder-Eschbach" zu prüfen. Dies geschieht aufgrund der Beschwerden der Anwohner über den steigenden Lärmpegel, der durch den Betrieb der Wendeanlage verursacht wird. Ziel ist es, den Anwohnern einen höheren Schutz vor vermeidbaren Lärmemissionen zu bieten.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um die derzeit bestehenden Lärmemissionen der Stadtbahn-Wendeanlage "Nieder-Eschbach" zu reduzieren und damit die Anwohner zu entlasten.
Begründung
Seit vielen Jahren beklagen die Anwohner den stetig steigenden Lärmpegel durch den Betrieb der Wendeanlage. Immer mehr und längere Züge, Nachtverkehre und ein sich verändernder Technikeinsatz ziehen in immer weiter zunehmendem Maße mehr Lärm nach sich. Dabei fallen insbesondere die folgenden Lärmquellen ins Gewicht: 1) Rumpeln über Weichen (ließe sich mittels des Einsatzes von leiseren Drehherzweichen reduzieren). 2) Je nach Wetterlage Quietschen aufgrund enger Radien (eine Gleis-Befeuchtung wäre hilfreich). 3) Singende Wechselrichter im hohen Frequenzbereich (wird insbesondere von jüngeren Menschen wahrgenommen und als störend empfunden). 4) Laufende Klimaanlagen, von denen meist jede eine andere Tonart anstimmt (Rauschen, Brummen, Fiepen). Dem Ortsbeirat als auch den betroffenen Anwohnern leuchtet ein, dass eine Bahn nicht geräuschlos betrieben werden kann und wichtiger Bestandteil des ÖPNV ist. Es ist aber auch festzustellen, dass die Wendeanlage erst nach dem Siedlungsbau implantiert wurde und die damaligen Hausbesitzer kein Mitspracherecht hatten. Unabhängig davon haben die Anlieger ein Recht auf den höchstmöglichen Schutz vor Lärmemissionen, insbesondere wenn diese nach heutigem Stand der Technik vermeidbar sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2020Sie sind hierOFOF 260/15Lärmemissionen der Stadtbahn-Wendeanlage „Nieder-Eschbach“ reduzierenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 14. Februar 2020OMOM 5756Lärmemissionen der Stadtbahn-Wendeanlage „Nieder-Eschbach“ reduzierenDirektanregung
- 13. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1297Lärmemissionen der Stadtbahn-Wendeanlage „Nieder-Eschbach“ reduzierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und FREIE WÄHLER