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Lärmemissionen der Stadtbahn-Wendeanlage "Nieder-Eschbach" reduzieren

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant die Erneuerung der Weichenanlage in der Wendeanlage Nieder-Eschbach im Jahr 2021, um die Lärmemissionen für Anwohner zu reduzieren. Durch die Gleiserneuerung wird eine Verbesserung der Schallsituation erwartet.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) plant die Weichenanlage im Bereich der Wendeanlage Nieder-Eschbach im Jahr 2021 zu erneuern. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Situation für die Anwohner nach der Gleiserneuerung auch hinsichtlich der Schallemissionen verbessern wird. Die Weichenanlagen werden dem "Stand der Technik" entsprechend erneuert. Ein Einbau von federbeweglichen Herzstücken ist nicht vorgesehen. Mitte Februar 2020 wurde im Bereich der Wendeanlage Nieder-Eschbach eine Benetzungsanlage in Betrieb genommen, um das Quietschen in den Kurven deutlich zu reduzieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Januar 2020OFOF 260/15Lärmemissionen der Stadtbahn-Wendeanlage „Nieder-Eschbach“ reduzierenOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 14. Februar 2020OMOM 5756Lärmemissionen der Stadtbahn-Wendeanlage „Nieder-Eschbach“ reduzierenDirektanregung
  3. 13. Juli 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 1297Lärmemissionen der Stadtbahn-Wendeanlage „Nieder-Eschbach“ reduzieren
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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