Regelmäßige Überprüfung von verkehrswidrigem Parken auf Gehwegen nach dem neuen Bußgeldkatalog
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt eine regelmäßige Überprüfung von verkehrswidrigem Parken auf Gehwegen, um die Zugänglichkeit und Sicherheit für Rollstuhlfahrer, Rollatoren-Benutzer, Kinderwagen und Radfahrende Kinder zu verbessern. Dies soll auch in den Randzonen der Stadt geschehen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob nicht auch in den Randzonen der Stadt das verkehrswidrige Parken u.a auf Gehwegen regelmäßig und in kürzeren Intervallen überprüft werden kann.
Begründung
Durch die Überprüfung werden die Gehwege für Rollstuhlfahrer: Innen, Rollatoren - Benutzer: innen, Kinderwagen und Radfahrende Kinder in ausreichendem Maß zugänglicher und sicherer als im Augenblick gegeben. In Anbetracht des zum 01.01.2022 geänderten Bußgeld-Katalogs, nach dem für viele Übertretungen nun deutlich höhere Bußgelder zur Anwendung kommen, sollte seitens der zuständigen Ämter geprüft werden, ob ein kurz- und mittelfristiger Einsatz von mehr Kontrollpersonal nicht durch die zu erwartenden Mehreinnahmen auch wirtschaftlich dargestellt werden kann, so dass mittel- und langfristig mehr Sicherheit im Straßenverkehr auch in den außenliegenden Stadtteilen, wie zum Beispiel dem Ortsbezirk 10 sichergestellt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2022Sie sind hierOFOF 255/10Regelmäßige Überprüfung von verkehrswidrigem Parken auf Gehwegen nach dem neuen BußgeldkatalogOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Mai 2022OMOM 2030Regelmäßige Überprüfung von verkehrswidrigem Parken auf Gehwegen nach dem neuen BußgeldkatalogDirektanregung
- 22. August 2022Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1884Regelmäßige Überprüfung von verkehrswidrigem Parken auf Gehwegen nach dem neuen BußgeldkatalogStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., 1 FDP, AfD und fraktionslos gegen 1 FDP (= Ablehnung)